Nur unter Auflagen

Auszeit-WG – Gericht erlaubt Einsperren von 13-Jährigem

Das Gericht hat entschieden: Die umstrittene Wiener "Auszeit-WG" darf einen 13-Jährigen unter bestimmten Voraussetzungen festhalten.
Wien Heute
19.08.2026, 15:51
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Die umstrittene Wiener "Auszeit-WG" bekommt vor Gericht vorerst grünes Licht, wie der "Kurier" berichtet: Ein 13-Jähriger darf dort unter bestimmten Voraussetzungen festgehalten werden. Das Bezirksgericht Innere Stadt befasste sich am Mittwoch mit der Frage, ob die Freiheitsbeschränkungen in der Einrichtung rechtlich zulässig sind.

Der Jugendliche lebt seit Mitte Juli in der speziell für strafunmündige Kinder eingerichteten WG. Nach der gerichtlichen Prüfung sind die Maßnahmen laut Gerichtssprecher Markus Riedl "im Wesentlichen zulässig".

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Freiheitsbeschränkung zulässig

Konkret darf die Einrichtung während der Zeiten des Wiener Jugendschutzgesetzes, also zwischen 23 und 5 Uhr, versperrt werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist ein generelles Zusperren laut Gericht nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Jugendliche eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.

"Weiters wurde entschieden, dass man den Jugendlichen fest- bzw. zurückhalten darf, wenn er den Eindruck erweckt, dass er sich sonst entweder selbst oder andere gefährdet", erklärte Riedl.

Zwei Gutachten geprüft

Im Mittelpunkt standen zwei Gutachten. Eines stammt aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, das andere aus der Heil- und Sonderpädagogik. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob Maßnahmen wie das Versperren der Haustüre rechtlich gedeckt sind.

Die Überprüfung erfolgte auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes. Den Antrag hatte der Verein VertretungsNetz eingebracht. Seine Bewohnervertretung kontrolliert Einrichtungen, in denen Freiheitsbeschränkungen angewendet werden, und prüft dabei auch, ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte.

Eine grundsätzliche Frage blieb bei der Verhandlung allerdings offen: Ob das Heimaufenthaltsgesetz überhaupt die passende gesetzliche Grundlage für die "Auszeit-WG" darstellt, wurde nicht entschieden.

Emmerling fordert neue Rechtsgrundlage

Derzeit stützt sich die Einrichtung auf das Heimaufenthaltsgesetz. Freiheitsbeschränkungen sind danach allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählen eine diagnostizierte psychische Erkrankung, eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung sowie der Umstand, dass andere pädagogische Maßnahmen bereits ausgeschöpft wurden.

Genau hier sieht Jugendstadträtin und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) Handlungsbedarf auf Bundesebene: "Daher fordere ich einmal mehr eine neue bundesgesetzliche Grundlage und das Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage – bisher ohne Ergebnis – beschäftigt, sorgt bei der Bevölkerung für Unverständnis."

Auszeit-WG ist "alternativlos"

Grundsätzlich sieht sich Emmerling durch die Entscheidung des Gerichts in ihrem Kurs aber bestätigt. Die "Auszeit-WG" sei österreichweit ein neuer Ansatz, um gegen strafunmündige Kinder vorzugehen, die wiederholt schwere Straftaten begehen.

"Es ist alternativlos, bei strafunmündigen Intensivtäter*innen, die hunderte Straftaten begangen haben und eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung darstellen, endlich die Türe zusperren zu dürfen", so Emmerling.

Sechs Wochen – mit Verlängerung

Die "Auszeit-WG" richtet sich grundsätzlich an strafunmündige Kinder zwischen elf und 13 Jahren, die wiederholt Straftaten begangen haben. Der derzeitige 13-Jährige ist der erste Bewohner der Einrichtung. Ein zweites Kind soll in Kürze dazukommen.

Der Aufenthalt ist zunächst auf sechs Wochen ausgelegt. Eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Wochen ist möglich. Ob es beim aktuellen Bewohner zu dieser Verlängerung kommt, soll in den kommenden Tagen entschieden werden.

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