Ärger nach Todesfall

Auto von Totem abgeschleppt – täglich wird Strafe höher

Nach dem Tod seines Vaters wollte ein Wiener nur dessen Auto abholen. Doch jetzt steigen die Kosten jeden Tag weiter.
Österreich Heute
14.05.2026, 06:00
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In Zeiten der Trauer will man sich wirklich nicht um solche Erledigungen kümmern. "Heute"-Leser Christian M. (Name der Redaktion bekannt) verlor gerade seinen Vater. Am 30. April verstarb der pensionierte Beamte aus Wien-Donaustadt.

Mit einem Schlag fehlte den beiden Kindern (50 und 55) eine wichtige Bezugsperson. Neben der Trauer mussten sie sich um die Verlassenschaft kümmern.

Und dann bekamen sie die Nachricht: Das Auto des Vaters wurde abgeschleppt, "auch das noch, wir mussten uns schon um so viele andere Sachen kümmern", sagt Christian M. zu "Heute".

Es war der Beginn einer mühsamen Mission. Der Sohn fuhr mit dem Zulassungsschein des alten Audi A4 seines Vaters zum berühmten Parkplatz in Wien-Simmering – hier landen alle abgeschleppten Fahrzeuge. Der Sohn ging zum Schalter, zeigte seinen Ausweis und wollte den Familienwagen holen.

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Noch war es kein Problem, bis Christian M. erwähnte, dass sein Vater verstorben war. Großer Fehler: Jetzt durfte plötzlich das Auto nicht mehr ausgehändigt werden.

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Der Grund: Das Fahrzeug ist Teil des Nachlasses, es müssen zunächst die aktuellen Besitzverhältnisse geklärt werden. Nicht nur hatte Sohn Christian den weiten Weg zur Jedletzbergerstraße in Simmering auf sich genommen, es wurde auch eine teure Verzögerung.

Abschleppen: 301 Euro. Danach läuft die Parkuhr.

Das Abschleppen selbst schlägt mit 301 Euro zu Buche. Für die Verwahrung am Parkplatz der Stadt Wien muss man extra bezahlen. Pro Tag sind es weitere elf Euro. Aktueller Stand: 143 Euro zusätzlich!

"Das kann doch nicht sein, dass die Stadt an einem Verstorbenen verdient", klagt Christian M.

So reagiert die MA48

"Heute" nahm Kontakt mit der zuständigen MA48 auf. Es wird bestätigt, dass der Gebühren-Zähler weiterrennt, solange das Auto in Simmering steht – das sei "leider rechtlich so".

Wenige Stunden nach unserer Anfrage, folgte die gute Nachricht: "Das Fahrzeug ist jetzt offiziell in die Verlassenschaft übergegangen, es fehlt nur mehr eine Vollmacht vom Gerichts-Kommissär (Anm.: ein Notar, der vom Bezirksgericht beauftragt wird) und dann dürfen wir das Auto übergeben."

Bis das geschieht, werden noch einige Tage vergehen. Feiertag, Fenstertag, Wochenende – um zumindest 44 Euro wird die Rechnung noch ansteigen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 14.05.2026, 06:00
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