Teurer Blechschaden

Wiener meldet Selbstunfall – kassiert 110 Euro Strafe

Ein Wiener beschädigte beim Ausparken seinen VW an einer Säule. Obwohl er den Vorfall selbst bei der Polizei meldete, kassiert er eine Anzeige.
08.11.2026, 12:46
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Ein Ausflug zum Kölle Zoo in der Wiener Donaustadt endete für einen Autofahrer mit einer bösen Überraschung. Bereits Mitte September kaufte der Mann zunächst Fische für sein Aquarium. Anschließend ging es in die Tiefgarage, wo sein VW-Transporter geparkt war. Doch beim Rückwärtsausparken übersah er eine Betonsäule und krachte dagegen.

Der Transporter wurde dabei beschädigt, die bereits ramponierte Säule überstand den Crash jedoch nahezu schadlos. Zahlreiche fremde Lackspuren deuten allerdings darauf hin, dass dort bereits andere Autofahrer angefahren sind.

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Nach zweieinhalb Stunden bei der Polizei

Nach dem Unfall begutachtete der Wiener zunächst den Schaden an seinem Fahrzeug. Anschließend telefonierte er mit seiner Versicherungsbetreuerin, die ihm empfahl, den Vorfall unbedingt bei der Polizei zu melden.

Gesagt, getan – allerdings nicht sofort. Zunächst musste der Mann seine beschädigte Heckklappe wieder so herrichten, dass eine Weiterfahrt möglich war. Dazu kamen die Schadensbegutachtung, das Telefonat und Stau auf dem Weg zur Polizei.

Rund zweieinhalb Stunden nach dem Unfall traf er schließlich auf der Polizeiinspektion ein. Dort folgte die nächste Überraschung.

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"Ich habe mich doch selbst gemeldet!"

Ein Beamter erklärte ihm, dass er möglicherweise wegen Fahrerflucht angezeigt werde. Der Wiener konnte das kaum glauben. Schließlich sei er freiwillig zur Polizei gekommen, um den Vorfall ordnungsgemäß zu melden. Zudem habe die Säule seiner Ansicht nach keinen nennenswerten Schaden davongetragen.

Doch rund zwei Wochen später lag tatsächlich eine Strafverfügung im Briefkasten: 100 Euro wegen des Vorfalls. Der Mann erhob per E-Mail Einspruch. Kurz darauf erhielt er ein weiteres Schreiben, in dem zusätzlich zehn Euro an Verfahrenskosten angeführt waren.

Für den Autofahrer ist die Sache besonders bitter. Sein beschädigter Transporter wurde zwar über die Vollkaskoversicherung repariert, die Strafe muss er nach eigenen Angaben aber selbst bezahlen. Gerade mit der freiwilligen Meldung wollte er vermeiden, Schwierigkeiten zu bekommen.

Selbstanzeige muss sofort erfolgen

Eine fixe zeitlich Frist gibt es in Österreich eigentlich nicht. Das Gesetz schreibt allerdings vor, dass ein Unfall mit Sachschaden, bei dem kein entsprechender Identitätsnachweis erfolgt, ohne unnötigen Aufschub bei der Polizei gemeldet werden muss. Und da ist der Gesetzgeber sehr streng.

Schon eine geringfügige Verzögerung kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn dafür kein triftiger Grund vorliegt. Wer nach einem Unfall beispielsweise zunächst private Erledigungen macht, zum Arzt fährt oder Kinder von der Schule abholt und erst danach die Polizei verständigt, riskiert eine Anzeige.

Lediglich notwendige Maßnahmen wie die Absicherung der Unfallstelle oder die Versorgung Verletzter können eine Verzögerung rechtfertigen. Für den Wiener bleibt in diesem Fall also ein äußerst bitterer Nachgeschmack. Die 110 Euro wird er nun bezahlen und die Causa so schnell wie möglich abzuhaken.

zdz, Akt. 08.11.2026, 13:14, 08.11.2026, 12:46
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