Die brutale Attacke am Donnerstag in einem ICE-Zug auf dem Weg von Hamburg nach Wien sorgt nicht nur in Deutschland für Entsetzen. Wie "Heute" berichtete, ging ein Syrer (20) mit einer Axt und einem Hammer auf Mitreisende los – vier Menschen wurden verletzt, eine Frau schwer.
Bei drei der vier Verletzten handelt es sich nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ebenfalls um Syrer, darunter eine Frau und ihr Sohn. Die Verletzten im Alter von 15, 24, 38 und 51 Jahren seien ebenfalls in ärztlicher Behandlung, hieß es von der Polizei.
"Nach dem, was wir bisher wissen, hat er unmittelbar vorher mit denen geredet", erklärte Herrmann weiter. Das Motiv ist ebenso unklar, es gebe bisher aber keinen Hinweis auf einen extremistischen Hintergrund, heißt es von Seiten der Polizei.
Nun wurde bekannt: Der junge Mann lebt in Wien – und ist in Österreich kein unbeschriebenes Blatt. Schon 2021 stellte er einen Asylantrag, 2022 wurde er nach einer Altersfeststellung als minderjährig anerkannt und erhielt Schutzstatus. Das teilte das Bundesministerium für Inneres (BMI) am Freitag in einer offiziellen Stellungnahme mit.
Doch nun die brisante Wende! Der heute 20-Jährige geriet wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt. Laut Innenministerium wurde er wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zweimal rechtskräftig verurteilt – die Vorfälle ereigneten sich heuer im Februar und Ende April, berichtet die "Kronen Zeitung".
Bereits im Mai leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deshalb ein Verfahren zur Aberkennung seines Schutzstatus ein. "Rasche fremdenrechtliche Verfahren und Rückkehrentscheidungen sind Teil der konsequenten Asylpolitik", heißt es in der Stellungnahme des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.
Erst am Donnerstag war ein anderer syrischer Straftäter – "Heute" berichtete – nach Verbüßung seiner Haftstrafe direkt aus Österreich nach Syrien abgeschoben worden – ein EU-weit beachteter Präzedenzfall.
Laut Behörden hat der mutmaßliche ICE-Angreifer einen offiziellen Wohnsitz in Österreich – und ist damit auch für heimische Verfahren erreichbar. Ob die grausame Tat Auswirkungen auf die österreichische Abschiebepraxis haben wird, ist offen.