"Kriegstreiber", "Obernazi"

Babler und Richter beschimpft – Mann (71) vor Gericht

Zuerst beschimpfte ein Kärntner Vizekanzler Babler, dann wurde auch noch ein Richter Opfer von ihm. Nun stand der 71-Jährige vor Gericht.
Newsdesk Heute
22.09.2026, 20:35
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Es waren wilde Szenen, die sich im Anfang Juli 2025 während einer Parlamentssitzung abspielten. Damals stürmte der Kärntner (71) den Plenarsaal und unterbrach lautstark eine Rede von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).

Er warf dem SPÖ-Chef Sätze wie "Du Nazi, du" an den Kopf. Auch die Wörter "Kriegstreiber", "Schweine" und "Sauhaufen" sollen gefallen sein. Des Weiteren habe der Mann auch "Heil Hitler" gerufen. Schlussendlich musste ihn der Sicherheitsdienst abführen. Für diese Entgleisung wurde der 71-Jährige bisher nicht verurteilt. Ein anderer Eklat am Klagenfurter Landesgericht hatte für den Kärntner jetzt aber ein Nachspiel.

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Verhandlung gestürmt

Am 27. August des Vorjahres platzte der Mann in eine dortige Verhandlung und ging mit geballter Faust auf den Richter zu. Dann beschimpfte er diesen als "Obernazi, Nazi und Verbrecher". Auch einige Justizbeamte wurden Opfer seiner Eskapaden. Besonders brisant: Die Verhandlung hatte nichts mit dem 71-Jährigen zu tun.

Was den Kärntner zu seinem Wutausbruch verleitet hatte, musste er nun am Montag vor dem Bezirksgericht Judenburg erklären, berichtet die "Kleine Zeitung". Im dortigen Prozess gegen ihn, zeigte sich der 71-Jährige geständig und betonte, dass er seit dem Jahr 2021 einen Groll gegen den Richter hegt. Damals wurde der Mann wegen Cannabisanbau verurteilt und fühlte sich ungerecht behandelt.

Es war nicht das erste Mal, dass der Mann mit der Justiz zu tun hatte. So gehen seine Vorstrafen bis in die 1990er-Jahre zurück. Erstmals wurde er wegen Gewalthandlungen gegen seine damalige Frau zu vier Monaten Haft verurteilt, auch diesen Schuldspruch akzeptiert der Pensionist bis heute nicht.

Das Urteil

In der nunmehrigen Verhandlung wurden sowohl der betroffene Richter, als auch einige der 28 Zeugen des Vorfalls gehört. Als Privatbeteiligter forderte der Richter 4.000 Euro Schadenersatz von dem Kärntner. Das Urteil wurde schnell gefällt, da der Mann auch geständig war. In der Verhandlung entschuldigte sich der 71-Jährige für sein Verhalten, blieb aber bei seinen Vorwürfen.

Am Ende wurde der Pensionist zu zehn Wochen bedingter Haft verurteilt, da er einen Beamten bei der Ausübung seines Amtes behindert hatte. Des Weiteren muss der Kärntner, der in dem Prozess gegen ihn höflich auftrat, Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Richterin verwies beim Schadenersatzanspruch ihres Kollegen auf den Zivilrechtsweg. Der Beschuldigte nahm das Urteil an.

red,22.09.2026, 20:35