Prozess in Innsbruck

Benko brach sein Schweigen – jetzt ist das Urteil da

René Benko musste am Dienstag erneut vor Gericht. Im Streit um eine Vorauszahlung von rund 360.000 Euro fiel kurz nach 16 Uhr das Urteil.
Newsdesk Heute
22.09.2026, 16:06
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Eine Zahlung von rund 360.000 Euro brachte René Benko am Dienstag erneut vor Gericht – und diesmal äußerte sich der Signa-Gründer erstmals selbst in einem Strafverfahren rund um die Signa-Pleite. Kurz nach 16 Uhr fiel am Landesgericht Innsbruck schließlich das Urteil.

Der 49-Jährige bekannte sich beim Vorwurf der betrügerischen Krida rund um die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für eine Villa auf der Hungerburg nicht schuldig. Vor Gericht sprach Benko dabei auch über die Situation seines Firmenimperiums im Herbst 2023.

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Er sei zu diesem Zeitpunkt weiterhin davon ausgegangen, dass eine Sanierung gelingen werde. "Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre."

Freispruch hielt vor OGH nicht

Die rund 360.000 Euro schwere Vorauszahlung hatte die Justiz bereits im Oktober 2025 beschäftigt. Damals musste sich Benko neben diesem Vorwurf auch wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter verantworten.

Wegen der Schenkung wurde Benko schuldig gesprochen. Insgesamt erhielt er damals zwei Jahre unbedingte Haft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den Schuldspruch, womit dieser rechtskräftig wurde.

Bei der Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war Benko hingegen zunächst freigesprochen worden. Der OGH hob diesen Teilfreispruch jedoch auf. Deshalb wurde über diesen Vorwurf am Dienstag in Innsbruck erneut verhandelt.

Kurz nach 16 Uhr stand schließlich die Entscheidung fest: Für René Benko endete der Prozess mit einem Schuldspruch. Das Landesgericht Innsbruck sah den Vorwurf der betrügerischen Krida als erwiesen an.

Laut Richter Norbert Hofer habe Benko einen "Bestandteil seines Vermögens verringert" und damit seine Gläubiger geschädigt. Dafür verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.

red,22.09.2026, 16:06
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