Teilfreispruch aufgehoben

René Benko steht jetzt schon wieder vor Gericht

René Benko steht am Dienstag erneut in Innsbruck vor Gericht. Nach einer OGH-Entscheidung wird die Causa um eine Mietvorauszahlung neu verhandelt.
André Wilding
22.09.2026, 08:08
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Für René Benko geht es am Dienstag wieder vor das Innsbrucker Landesgericht. Im Mittelpunkt steht diesmal eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Hungerburg. Der Oberste Gerichtshof hatte den ursprünglichen Teilfreispruch aufgehoben.

Die Causa war bereits Teil jenes Verfahrens, in dem Benko im Oktober 2025 zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war. Damals ging es neben der Mietvorauszahlung auch um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.

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Beim Geschenk wurde der mittlerweile 49-Jährige schuldig gesprochen. Dieser Schuldspruch wurde vom OGH bestätigt und ist damit rechtskräftig. Bei der Mietvorauszahlung war Benko hingegen zunächst freigesprochen worden.

OGH hebt Teilfreispruch auf

Anfang Juli beschäftigte sich der OGH mit dem Fall und hob den Teilfreispruch auf. Deshalb muss dieser Punkt nun erneut am Landesgericht Innsbruck verhandelt werden.

Auch das Strafausmaß für die Gesamtcausa muss neu festgelegt werden. Unter Einbeziehung des bereits bestätigten Schuldspruchs geht es um einen Schadensbetrag von rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen liegt damit bei einem bis zehn Jahren Haft.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko vor, mit der Vorauszahlung für die Villa angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld seinen Gläubigern vorenthalten beziehungsweise deren Befriedigung verhindert zu haben.

Der OGH sah in der Mietvorauszahlung keinen verwertbaren Gegenwert für die Gläubiger. Eine mögliche Rückerstattung bei einer Kündigung ändere laut Begründung nichts daran, dass mit der Vorauszahlung Vermögen abgeflossen sei.

Hinzu kommt, dass die Vermieterin laut Verfahren keine Vorauszahlung verlangt hatte. Der Vorschlag und der entsprechende Entwurf des Mietvertrags sollen von Benko selbst gekommen sein.

Nun soll geprüft werden, ob Benko wusste oder in Kauf nahm, dass die Vorauszahlung seine Gläubiger benachteiligt.

Verteidiger will erneut Freispruch

Benko-Anwalt Norbert Wess will bei der Mietvorauszahlung weiterhin einen Freispruch erreichen. Gleichzeitig strebt er eine deutliche Reduktion der ursprünglich verhängten zwei Jahre unbedingter Haft an.

"Das war überzogen und eindeutig zu hoch angesetzt", erklärte Anwalt Wess gegenüber der APA.

Der Verteidiger verweist unter anderem auf das Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung hätte die Vorauszahlung demnach zurückerstattet werden müssen. Eine beabsichtigte oder tatsächliche Schädigung der Gläubiger könne aus seiner Sicht deshalb nicht vorliegen.

Bereits im ersten Prozess hatte die Verteidigung argumentiert, dass die Villa trotz Hangrutsches und Wasserschadens bewohnbar gewesen sei. Das Erstgericht folgte dieser Darstellung.

Sieben Zeugen geladen

Benko selbst hatte sich bei seinen bisherigen Innsbrucker Prozessen weitgehend wortkarg gezeigt. Abgesehen von seiner Beteuerung, nicht schuldig zu sein, und Kritik an der WKStA verwies er auf seine Anwälte. Ob er diesmal aussagen wird, war im Vorfeld noch nicht endgültig geklärt.

Die Verhandlung vor dem Schöffengericht ist am Dienstag von 9.00 bis 20.00 Uhr angesetzt. Sieben Zeugen sind geladen, als möglicher Ersatztermin wurde der 23. September festgelegt.

wil,Akt. 22.09.2026, 08:48, 22.09.2026, 08:08