Niederösterreich

Bankräuberin mit Akkubohrer schickt Opfer Nacktfoto

Eine 20-Jährige war mit einem Damenrad mit Kindersitz und Akkubohrer zu einer Raika gefahren und raubte ihre Hausbank aus - ein Pannencoup mit Folgen.

Teilen
Die Angeklagte mit Anwältin Kristina Venturini
Die Angeklagte mit Anwältin Kristina Venturini
Trimmel

Eine erst 20-jährige, unbescholtene Verkäuferin aus dem Weinviertel musste gestern wegen eines bemerkenswerten Bankraubes Ende September 2020 am Landesgericht Korneuburg auf die Anklagebank.

Akkuboher als Waffe

Rückblick: Mit einem geliehenen Damenfahrrad mit montiertem Kindersitz war sie zu einer kleine Raikafiliale im Bezirk Hollabrunn gefahren. Mit Mund-Nasenschutz, Sonnenbrille und Kapuze maskiert, betrat die junge Frau ihre Hausbank, legte einen Zettel mit der Aufschrift "Überfall" auf den Tisch und drohte mit einem waffenähnlichen Gegenstand. Sie stopfte 18.200 Euro in ein Plastiksackerl und radelte davon - mehr dazu hier.

Rad gehörte Freundin

Ganz am Anfang war noch unklar, ob es ein männlicher oder weiblicher Täter gewesen war, doch nur drei Tage nach dem Raub fand die Polizei das Damenfahrrad. Der Drahtesel gehörte einer Freundin der 20-Jährigen, somit hatte die Kripo schnell die 20-Jährige im Visier. Die junge Frau stand dann schließlich sogar vor der überfallenen Bank und wollte das Geld einzahlen: "Sie hat mich angerufen und gemeint, dass der überfallene Banker nicht da sei und was sie denn tun soll", so Anwältin Kristina Venturini. Die Angeklagte bunkerte das Geld schließlich in einem Buswartehäuschen und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Banker soll Tipp gegeben haben

Bis auf fünf Euro konnte die Exekutive die gesamte Beute sicherstellen. Ihre langjährige Anwältin, die bekannte Scheidungsanwältin Kristina Venturini, betreut die 20-Jährige seit einigen Jahren: "Sie hatte eine extrem schwere Kindheit, war im Heim. Das war ein dummer, potscherter Überfall."

Die junge Verkäuferin zeigte sich von Anfang an geständig, gab Schulden als Motiv an und beschuldigten einen Bankangestellten, dass er sie angestiftet bzw. ermutigt hätte. Als Tatwaffe hätte sie eine Akku-Bohrmaschine benutzt.

Unterhöschen-Foto

Vor Gericht in Korneuburg am Mittwoch zeigte sich die junge Angeklagte zum Raub reuig und geständig. Einzig zur Verleumdung zeigte sich die 20-Jährige nicht geständig, sie blieb dabei: "Die Idee kam vom Banker." Kristina Venturini dazu: "Der überfallene Banker und meine Mandantin hatten ein besonderes Verhältnis. Sie schickte ihm zum Beispiel ein Foto, wo sie nur ein Unterhöschen trug." Möglich, dass die 20-Jährige heimlich verliebt in den Bankangestellten war.

Teilbedingte Strafe

Dennoch glaubte der Richter bezüglich der Verleumdung der 20-Jährigen nicht, was sich dann auch aufs Urteil auswirkte. Die 20-Jährige wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon muss sie acht Monate absitzen." Hätte sich die Angeklagte zur Verleumdung geständig gezeigt, wäre sogar eine rein bedingte Strafe möglich gewesen. Wenn sie sich in Haft benimmt, ist sie in vier Monaten draußen. Sie bekommt Hilfe und einen Bewährungshelfer und kann dann neu anfangen", so Kristina Venturini. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema