Sport
Becherwerfer schlich sich zu Sturm-Spiel ins Stadion
Der Becherwerfer von Sturm war trotz Stadionverbotes beim Heimspiel gegen den LASK, wurde aber auch wegen seines rosa Polos schnell erkannt.
Diese Aktion ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Jener Sturm-Fan, der als Becherwerfer traurige Berühmtheit erlangt hat, schlich sich trotz Stadionverbotes wieder in die Grazer Merkur Arena. Er besuchte am Sonntag das Heimspiel gegen den LASK, wurde aber erkannt und verwiesen.
In einem Bericht der "Kleinen Zeitung" berichtet Bruno Hütter, Sturm-Sicherheitsbeauftragter, dass ein Security-Mitarbeiter den Mann erkannt habe. "Wir haben dann schnell feststellen können, dass es sich tatsächlich um die Person vom Larnaka-Spiel handelt und haben ihn aus dem Stadion begleitet. Er ist wohl im Laufe der ersten Hälfte gekommen und wir haben ihn noch vor der Pause gesehen."
Der Becherwerfer hatte sich keine besondere Mühe gemacht, beim unerlaubten Stadionbesuch unbemerkt zu bleiben. Er trug dasselbe Polohemd wie am Tag des Larnaka-Spiels.
An jenem Tag wurde er von TV-Kameras gefilmt, wie er einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld warf, dabei einen Linienrichter am Kopf traf und eine Platzwunde verursachte.
Das knallige Rosa seines Oberteils hatte schon am 9. August des Vorjahres bei seiner raschen Überführung geholfen. Sein markanter Kleidungsstil inmitten schwarz-weißer Fan-Kluft ließ ihn auch beim 2:3 gegen den LASK aus der Masse herausstechen.
Wie hatte er überhaupt ins Stadion gelangen können? Namentliche Erfassung würde nur bei Dauerkarten-Inhabern stattfinden, erklärt Sicherheits-Boss Hütter. Da der Erwerb von Tageskarten auf verschiedenen Wegen und anonym möglich ist, sei eine lückenlose Identifizierung aller Stadionbesucher schwer möglich. Die Weitergabe von Daten und Bildern ist nur bei einem gerichtlich verordneten Stadionverbot erlaubt.
Sturm hatte für den Becherwurf von der UEFA eine Strafe von 30.000 Euro und ein Geisterspiel aufgebrummt bekommen. Der Täter selbst wurde zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil setzt sich aber aus mehreren Tatbeständen zusammen. Neben dem Becherwurf wurde ihm auch der Diebstahl von Alpin-Skiern zu Lasten gelegt.
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(SeK)