Bis zu 9.552 Euro Schaden

Behinderten-Zuschläge verweigert – Beamter vor Gericht

Ein Magistratsmitarbeiter musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. Der Fall dreht sich um Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung.
29.10.2026, 16:09
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Skandal im Magistrat – sieben Menschen mit Behinderung sollen in Klagenfurt zu wenig Sozialhilfe bekommen haben. Verantwortlich dafür soll ein 63-jähriger Vertragsbediensteter des Magistrats gewesen sein. Am Donnerstag (29. 10.) musste sich der Mann deshalb am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs verantworten.

Konkret geht es um gesetzlich vorgesehene Zuschläge für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent. Sie haben Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 18 Prozent des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes.

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Sieben Betroffene, Tausende Euro Schaden

Nachdem ein Betroffener Beschwerde eingelegt hatte, wurde der Akt des Magistratsbediensteten überprüft. Dabei wurden sieben Klienten entdeckt, die falsch eingestuft worden waren. Die Schadenssummen lagen zwischen 416 Euro und 9.552 Euro.

Laut dem Abteilungsleiter soll der Angeklagte bei einem magistratsinternen Gespräch gesagt haben: "Wenn ich denen das Geld gebe, gehen sie überhaupt nicht mehr arbeiten". Der Vorgesetzte bezeichnete seinen Mitarbeiter außerdem als "ausgebrannt und nicht mehr in der Lage, die Arbeit durchzuführen", wie die "Kleine Zeitung" berichtet.

Der 63-Jährige wies diese Vorwürfe zurück. Er räumte allerdings Fehler ein: "Ich habe Fehler gemacht, allerdings nicht wissentlich. Ich kann es mir bis heute nicht erklären."

Rechtsunsicherheit bei den Zuschlägen

Bei der Regelung hatte es zunächst rechtliche Unklarheiten gegeben. Erst im November 2023 räumte das Sozialministerium diese auf Anfrage des Landes Kärnten aus. Der Angeklagte wurde anschließend über die Regelung informiert und geschult, hielt sich laut Anklage aber nicht an die Vorgaben.

2.500 Euro statt Gerichtsverfahren

Der 63-Jährige ist bisher unbescholten. Weil er Verantwortung übernahm, es ursprünglich rechtliche Unklarheiten gab und die Behörde den finanziellen Schaden wiedergutgemacht hatte, bot der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl eine Diversion an.

Der Angeklagte nahm die damit verbundene Zahlung von 2.500 Euro an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist die Diversion noch nicht rechtskräftig.

red, 29.10.2026, 16:09