Eier gegen Hausfassaden werfen, Mülltonnen umkippen oder fremde Autos beschmieren: Was zu Halloween für manche als Spaß durchgeht, kann schnell eine Anzeige nach sich ziehen. Die Polizei macht vor dem 31. Oktober auf die Grenzen zwischen harmlosen Streichen und strafbaren Handlungen aufmerksam.
Besonders vor Sachbeschädigungen wird gewarnt. Dazu zählen etwa das Bewerfen von Gebäuden und Fahrzeugen mit Eiern, eingeschlagene Fensterscheiben oder beschädigte Briefkästen. Auch wer Blumenbeete zerstört oder brennende Gegenstände in Briefkästen wirft, muss mit Konsequenzen rechnen.
Verboten sind außerdem Diebstähle und gefährliche Drohungen. Wer andere unter Druck setzt, weil er keine Süßigkeiten oder Geld bekommt, riskiert ebenfalls eine Anzeige. Auch Lärmbelästigungen können zum Problem werden.
Für die Halloween-Nacht kündigt die Exekutive eine erhöhte Präsenz in Ballungszentren an. Neben uniformierten Polizisten werden auch Beamte in Zivil eingesetzt. Falls notwendig, stehen zusätzliche Spezialeinheiten und Polizeihunde bereit.
Auch Eltern sind gefordert: Sie sollen ihre Kinder rechtzeitig darüber aufklären, welche Streiche zu weit gehen. Denn selbst bei unter 14-Jährigen, die noch nicht strafmündig sind, können verursachte Schäden zivilrechtliche Folgen haben.
Die Polizei empfiehlt zudem, vorab klare Regeln für den Halloween-Abend festzulegen. Dazu gehören die Begleitung, die geplante Route und die Uhrzeit für die Rückkehr. In Kärnten müssen dabei auch die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.