Nach jahrzehntelangem Gezerre ist es am kommenden Montag, dem 1. September, endlich so weit: Das Amtsgeheimnis fällt, das neue Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft. Was das konkret bedeutet?
Öffentliche Stellen sind dann verpflichtet, bestimmte Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen. Gleichzeitig wird die berüchtigte Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung gestrichen. Bürger bekommen dadurch ein Recht auf Information, wobei nur in klar aufgezählten Fällen die Auskunft verweigert werden darf (etwa wenn die öffentliche Sicherheit dadurch gefährdet werden würde).
Das Amtsgeheimnis stammt schon aus dem 18. Jahrhundert, wie das Parlament in einer Presseinfo erläutert, wurde so zu einem zentralen Bestandteil des österreichischen Beamtentums – und überdauerte den Zerfall der Monarchie. 1925 wurde es sogar Teil der Verfassung.
Erst Ende 2012 kam Schwung in die Sache, als der Druck durch Zivilgesellschaft und Journalisten stetig stieg. Beklagt wurde die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Ämter aus einfachste Anfragen. Die erste parlamentarische Initiative kam von den Grünen, auch wenn das Vorhaben grundsätzlich von mehreren Parteien begrüßt wurde.
Zähe, jahrelange Verhandlungen waren die Folge, die unter Türkis-Blau zum Erliegen kamen. Erst 2023 wurden die Pläne von Schwarz-Grün wieder aufgegriffen, am 31. Jänner 2024 das Aus im Nationalrat beschlossen.
Die Veröffentlichung der Daten öffentlichen Interesses wird über die Plattform data.gv.at stattfinden. Auskunft muss grundsätzlich binnen vier Wochen erteilt werden. Nicht beantwortet werden müssen extrem zeitraubende oder offensichtlich mutwillige Anfragen. Bei Auskunftsverweigerung steht der Gang zum Verwaltungsgericht oder dem Verfassungsgerichtshof offen.