Fünf Jahre nach der Amputation seines linken Beines musste einem Mann aus dem Bezirk Grieskirchen auch noch das rechte Bein abgenommen werden. Nach einem Arterieninfarkt konnten ihm keine Prothesen mehr angepasst werden.
Seither kann der Mann seinen Alltag nur noch im Rollstuhl bewältigen. Trotz dieser schweren Einschränkung stufte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Betroffenen lediglich in die Pflegestufe 2 ein.
Für den Mann war diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Er wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ. Die Kammer zog für ihr Mitglied vor Gericht. Dort wurde der Gesundheitszustand des Mannes erneut begutachtet. Das Ergebnis: Die bisherige Einstufung war zu niedrig.
Nach der gerichtlichen Untersuchung wurde dem Betroffenen schließlich die höhere Pflegestufe 3 zugesprochen. Für den Betroffenen bedeutet das nicht nur mehr finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Nachzahlung. Der Differenzbetrag zwischen den beiden Pflegestufen wurde ihm rückwirkend ausbezahlt.
"Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der Begutachtungspraxis zu deutlichen Verbesserungen im Sinne der Versicherten kommen muss", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. "Es kann nicht sein, dass laufend die Gerichte angestrengt werden müssen, um korrekte Einstufungen zu erreichen."
Zudem fordert Stangl mehr Transparenz: "Zu einem respektvollen Umgang mit den Versicherten gehört, dass es in Zukunft eine standardmäßige und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen und eine automatische Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt."