Nach langem Rechtsstreit

Besitzer ohne Chance – Gericht lässt Häuschen abreißen

Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt: Hütten in der Schutzzone in Goldwörth müssen weg – LR Kaineder begrüßt das Urteil.
Oberösterreich Heute
30.01.2026, 16:19
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In der Goldwörther Ortschaft Hagenau war nach dem verheerenden Hochwasser 2013 kein Stein mehr auf dem anderen geblieben. Wohnhäuser mussten damals abgetragen werden – auf den freigewordenen Grundstücken entstanden in den Jahren danach Gärten. Einige Eigentümer errichteten darauf Gartenhütten, Spielhäuschen oder auch Saunahäuschen.

Doch die Idylle war nicht von Dauer: Im Jahr 2024 flatterten Bescheide ins Haus – die Gemeinde forderte den Abriss der Hütten. Der Ärger bei den Betroffenen war groß. Sie zogen vor Gericht und wollten die Beseitigungsaufträge nicht hinnehmen.

Jetzt ist klar: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) hat die Entscheidung der Gemeinde bestätigt. Die Bauten seien ohne Bewilligung errichtet worden und widersprechen dem geltenden Flächenwidmungsplan für das Überflutungsgebiet. Auch der Umstand, dass keine Wohnnutzung vorliege, ändere nichts daran. Mündliche Zusagen oder ein längerfristiges Dulden durch die Behörde ersetzen keine rechtskräftige Genehmigung.

Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser in Goldwörth, Bezirk Urfahr-Umgebung, im Juni 2013.
APA-Images / APA / RUBRA

Landesrat begrüßt Entscheidung

Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) begrüßt das Urteil: "Aus Sicht des Hochwasserschutzes sowie des Schutzes der Bevölkerung und der Einsatzkräfte im Ernstfall ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ausdrücklich zu begrüßen. Sie unterstreicht die große Bedeutung einer konsequenten Einhaltung der bestehenden Schutzbestimmungen in ausgewiesenen Überflutungsgebieten."

Kaineder betont, dass Schutzwidmungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern dem langfristigen Schutz dienen – für Menschen, Infrastruktur und Umwelt.

"Die konsequente Durchsetzung dieser Regelungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Vorsorge gegen zunehmende Hochwasserereignisse und ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährdeten Flächen", so der Landesrat weiter.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 30.01.2026, 16:59, 30.01.2026, 16:19
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