Keine U-Haft angeordnet

Betreiber von Todes-Bar bleiben auf freiem Fuß

Nach dem verheerenden Brand in einer Bar ins Crans-Montana laufen Ermittlungen gegen die Betreiber. Vorerst wurde jedoch keine U-Haft verhängt.
Newsdesk Heute
04.01.2026, 19:27
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Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana laufen die strafrechtlichen Ermittlungen auf Hochtouren. In der Neujahrsnacht war in einer Bar ein Feuer ausgebrochen – mit tödlichen Folgen.

Mehr als 40 Menschen kamen ums Leben, rund 100 weitere wurden verletzt, teils schwer. Am Freitagabend leitete die Walliser Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen die Betreiber der ausgebrannten Bar Le Constellation ein.

Wie 20 Minuten berichtet, wurden gegen die Beschuldigten vorerst keine Zwangsmaßnahmen angeordnet. Laut Staatsanwaltschaft sind die Voraussetzungen für Untersuchungshaft derzeit nicht erfüllt. Es gebe aktuell keine Hinweise darauf, dass sich die Beschuldigten dem Strafverfahren oder einer möglichen Sanktion durch Flucht entziehen könnten. Auch andere Kriterien wie Wiederholungsgefahr seien nicht gegeben.

Zeugen mit schweren Vorwürfen

Die Ermittlungen dauern an. Ziel ist es, mögliche weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären. Nach dem derzeitigen Stand steht der Brandausbruch durch die Verwendung von "Fontänen". Dabei handelt es sich um nichtmetallische Hülsen mit einem funken- und flammenerzeugenden pyrotechnischen Satz, die auf den Boden gestellt, an Halterungen befestigt oder in der Hand gehalten werden können.

Erste Zeugenaussagen schildern ein Feuer, das sich rasant ausbreitete. Dabei soll es zu starker Rauchentwicklung und einer massiven Hitzewelle gekommen sein. Mehrere Zeugen berichten, dass sich alles innerhalb kürzester Zeit abgespielt habe.

Mehrere Überprüfungen

Im Fokus der weiteren Untersuchungen stehen nun unter anderem die Auswertung von Unterlagen der Gemeinde, die Konformität der von den Betreibern ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien, die Flucht- und Rettungswege sowie die vorhandenen Löschmittel. Auch die Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften wird überprüft.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

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