AK klärt auf

Betreuungspflichten: Muss ich Überstunden leisten?

"Heute“-Leserin Barbara K. fragt: "Muss ich als alleinerziehende Mutter Überstunden leisten, auch wenn ich mein Kind vom Kindergarten abholen sollte?"
Niederösterreich Heute
22.07.2025, 08:00
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Leserin Barbara K. fragt: "Muss ich als alleinerziehende Mutter Überstunden leisten, auch wenn ich mein Kind vom Kindergarten abholen sollte?"

"Nein, ein Arbeitnehmer darf zur Überstundenarbeit nicht herangezogen werden, wenn berücksichtigungswürdige Interessen (z.B. Betreuungspflichten) dem entgegenstehen. Überstunden sind nur dann zu leisten, wenn sich diese Verpflichtung aus dem Gesetz, dem Kollektivvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Einzelvertrag ergibt", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Überstunden müssen rechtzeitig angeordnet werden und dürfen zu keiner Überschreitung der Arbeitszeithöchstgrenzen führen. Wenn es keine Vereinbarung gibt, besteht eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden nur aufgrund einer Notsituation. "Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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