Auf viele Familien in Österreich kommt eine wichtige Änderung zu. Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 gelten beim Familienbonus Plus neue Regeln. Betroffen sind vor allem Eltern mit Kindern ab vier Jahren. Darauf macht die Arbeiterkammer Oberösterreich aufmerksam.
Künftig kann der Familienbonus für diese Kinder nicht mehr vollständig einem Elternteil zugewiesen werden. Stattdessen sind nur noch zwei Aufteilungen möglich: 75 zu 25 Prozent oder 50 zu 50 Prozent.
Ausnahmen gibt es für Familien mit jüngeren Kindern. Ist das Kind noch keine vier Jahre alt, bleibt die bisherige Regelung bestehen. Der Bonus kann weiterhin vollständig einem Elternteil zugewiesen oder zur Hälfte aufgeteilt werden.
Das gilt auch, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt.
An der Höhe des Familienbonus ändert sich nichts. Eltern können weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr geltend machen. Für volljährige Kinder sind es bis zu 700 Euro, solange Familienbeihilfe bezogen wird.
Wer den Familienbonus bereits monatlich über den Arbeitgeber berücksichtigt bekommt, muss ebenfalls aufpassen. Für 2027 ist eine neue Erklärung mit dem Formular E 30 erforderlich.
"Welche Aufteilung für eine Familie günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die beiden Elternteile verdienen. Wir empfehlen daher, sich schon jetzt beraten zu lassen, damit man kein Geld verliert", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl.