Antrag ab jetzt möglich

Bis zu 250 Euro Heizgeld – wer jetzt Anspruch hat

In Vorarlberg können sich Haushalte ab sofort bis zu 250 Euro Zuschuss sichern. Entscheidend ist das Einkommen. So kommst Du zum Geld.
21.10.2026, 12:27
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Die Heizsaison bereitet vielen Haushalten große Sorgen. Seit dem Ausbruch des Iran-Kriegs haben sich die Kosten wieder massiv erhöht. In Vorarlberg gibt es jetzt finanzielle Unterstützung: Seit Montag (19. Oktober) kann der Heizkostenzuschuss für den Winter 2026/27 beantragt werden. Bis zu 250 Euro werden einmalig ausbezahlt. Allerdings bekommt nicht jeder das Geld.

Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Der Antrag kann bis zum 12. Februar 2027 bei der Wohnsitzgemeinde persönlich oder online gestellt werden.

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Diese Einkommensgrenzen gelten

Wie viel Geld Du verdienen darfst, hängt davon ab, wie viele Personen in Deinem Haushalt leben. Für den vollen Zuschuss von 250 Euro gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:

Haushalt                                      Einkommensgrenze

1 Personen                                  1.480 Euro

2 Personen                                  2.020 Euro

3 Personen                                  2.480 Euro

4 Personen                                  2.875 Euro

5 Personen                                  3.325 Euro

Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro.

Wichtig: Auch wer etwas mehr verdient, kann noch Geld bekommen. Liegt das Haushaltseinkommen maximal 200 Euro über der jeweiligen Grenze, wird der Zuschuss schrittweise reduziert.

Ein Beispiel: Eine alleinlebende Person mit 1.590 Euro Einkommen erhält noch 140 Euro Heizkostenzuschuss. Liegt das Einkommen mehr als 200 Euro über der Grenze, gibt es kein Geld mehr.

180 Euro für Sozialhilfe-Bezieher

Eine Sonderregelung gilt für Menschen, die Sozialhilfe für ihren Lebensunterhalt oder ihre Wohnkosten beziehen. Sie erhalten einmalig 180 Euro Heizkostenzuschuss. Das Geld wird automatisch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt. Ein eigener Antrag ist dafür nicht notwendig.

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Keinen Anspruch haben unter anderem Personen in bestimmten Wohngemeinschaften, Heimen oder Grundversorgungsquartieren. Auch ukrainische Vertriebene, die Grundversorgung beziehen, sind ausgenommen.

So kommst Du zu den 250 Euro

Der Antrag ist noch bis 12. Februar 2027 möglich. Zuständig ist immer die Gemeinde, in der Du Deinen Hauptwohnsitz hast.

Auch bei einem Umzug während des Aktionszeitraums wird der Zuschuss nur einmal gewährt. Wer Anspruch hat, sollte daher rechtzeitig seine Einkommensnachweise bereithalten und den Antrag bei der Gemeinde einreichen.

red, 21.10.2026, 12:27
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