Jetzt muss sie zahlen

Sohn stirbt – Mutter kassiert 28.000 Euro Sozialhilfe

Eine 49-Jährige verschwieg in Vorarlberg, dass ihr Mann wieder bei ihr wohnte. Jetzt muss sie 28.000 Euro zurückzahlen. Vor Gericht flossen Tränen.
20.10.2026, 09:57
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Eine 49-jährige Hausfrau musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Betruges verantworten. Die Frau hatte Sozialunterstützung bezogen, obwohl ihr Ehemann längst wieder bei ihr lebte. Insgesamt geht es um rund 28.000 Euro, das berichtet vol.at.

Die russische Staatsbürgerin lebt mit ihrer Familie in Vorarlberg. Im April 2024 beantragte sie bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Sozialhilfe. Der Antrag wurde bewilligt, das Geld floss bis zum Frühling dieses Jahres.

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Was die Behörde allerdings nicht wusste: Nach einer Trennung war der Ehemann wieder bei der 49-Jährigen eingezogen. Der Mann hatte selbst ein Einkommen, dadurch hätte sich die Sozialunterstützung für die Familie deutlich verringert.

Familie weint vor Gericht

Vor Gericht wurde deutlich, welche Tragödie hinter dem Fall steckt. Einer der Söhne der Angeklagten war gestorben, so vol.at. Der Verlust hatte die Familie schwer getroffen. Als die Frau davon erzählte, liefen ihrem Ehemann die Tränen über das Gesicht. Auch ein weiterer Sohn, der seine Mutter zum Prozess begleitete, begann zu weinen.

"Es war eine schwere Zeit, als mein Sohn starb, und mein Mann ist deshalb wieder bei mir eingezogen. Wir haben den Meldezettel auch besorgt, nur in der Trauer ist die Verständigung der Behörde untergegangen", erklärte die Frau laut vol.at.

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Die 49-Jährige bekannte sich schuldig. Sie räumte ein, dass sie die Behörde über die veränderten Wohnverhältnisse hätte informieren müssen. Weil das nicht geschah, sammelten sich über einen längeren Zeitraum rund 28.000 Euro an unrechtmäßig bezogenen Leistungen an.

500 Euro zurückgezahlt

Für die Frau hat das Versäumnis nun teure Folgen. Bei einem Schaden von mehr als 5.000 Euro liegt laut Gesetz schwerer Betrug vor. Diese Grenze wurde in ihrem Fall deutlich überschritten – es gilt die Unschuldsvermutung.

Richter Alexander Wehinger berücksichtigte bei der Strafbemessung, dass die Angeklagte bisher unbescholten war, sich schuldig bekannte und bereits 500 Euro zurückgezahlt hatte. Auch die schwere psychische Belastung durch den Tod ihres Sohnes wirkte sich strafmildernd aus.

Erschwerend wurde hingegen gewertet, dass die Behörde über einen Zeitraum von rund zwei Jahren nicht über die veränderte Situation informiert worden war.

Das Urteil: Fünf Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe. Zusätzlich muss die 49-Jährige die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

red, 20.10.2026, 09:57
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