Der Bordellbesuch eines 28-jährigen Steirers eskalierte komplett. Am Ende wurde dem Freier Körperverletzung, Raub, Betrug und Sachbeschädigung vorgeworfen. Selbst bezeichnet der junge Mann den Vorfall, für den er sich am Grazer Straflandesgericht verantworten musste, als "blöde Nacht".
Doch was war passiert? In jener Nacht nahm der Steirer die Dienste einer Prostituierten in Anspruch. Das Problem: nach dem Akt soll er die Frau noch immer nicht für ihre Dienste bezahlt haben – es soll zur Rangelei zwischen dem 28-Jährigen und der Sexarbeiterin gekommen sein. Im Zuge derer soll er der Frau 2000 Euro geraubt haben. Danach sei er davongelaufen.
Später sei der Steirer allerdings ins Laufhaus zurückgekehrt. Er habe noch seine zurückgelassene Kleidung holen wollen. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings bereits die Polizei vor Ort. Als Reaktion darauf sprang der Mann aus einem Fenster des Bordells. Auf seiner Flucht hatte er dann noch einen Gartenzaun demoliert.
Im Prozess bekannte sich der 28-Jährige allerdings nur zur Sachbeschädigung schuldig. Dies habe er bereits wiedergutgemacht. Für den Angeklagten sei die Sache damit offenbar erledigt. "Punkt. Aus", wird er von der "Kleinen Zeitung" zitiert. Anders schildert die Prostituierte den Sachverhalt.
Demnach hatte sie mit dem Freier für zwei Stunden 500 Euro vereinbart. Er habe ihr versprochen, das Geld per Sofort-Überweisung zu zahlen. Da die Frau ein spanisches Konto habe, könnte dies allerdings dauern. Laut der Staatsanwältin sei die Überweisung nicht durchgegangen, da der Beschuldigte nicht genug Geld am Konto hatte und auch über keinen Überziehungsrahmen verfügte.
Davon hätte der 28-Jährige nichts gewusst. Er habe sich "in der Euphorie" finanziell überschätzt. Zur Rangelei sei es gekommen, da die Prostituierte an sein Handy gelangen wollte. Geld will der Mann keines gestohlen haben. Geflüchtet sei er aus "Paranoia".
Am Ende wurde der Steirer vom Schöffengericht wegen Betrug und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Vorsitzende betonte, dass der Mann über seine finanzielle Lage Bescheid gewusst haben musste. Deswegen muss der Bordellgast nun 720 Euro zahlen.
Einen Freispruch gab es hingegen für die Vorwürfe der Körperverletzung und des Raubes. Hierfür konnten keine Beweise gefunden werden. Der Angeklagte nahm das Urteil an.