Nach einem Brand auf einem Reiterhof in Sommerein im Bezirk Bruck mussten sich am Montag zwei Personen am Landesgericht Korneuburg verantworten. Einer von zwei schwer verletzten Stallburschen war wenige Stunden nach dem Feuer gestorben.
Auf der Anklagebank sitzen die 57-jährige Besitzerin des Reiterhofes und ihr 37-jähriger Lebensgefährte. Ihnen werden unter anderem Aussetzung sowie Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vorgeworfen. Beide bekannten sich nicht schuldig.
Ausgangspunkt war ein Brand am 22. Dezember 2025. Ein Container, in dem zwei aus Rumänien stammende Brüder untergebracht waren, war in Flammen aufgegangen. Beide Männer arbeiteten als Stallburschen auf dem Hof und wurden bei dem Feuer schwer verletzt.
Besonders schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem der Brüder. Dieser soll trotz schwerster Verletzungen aufgefordert worden sein, sich in einem Büro nahe dem abgebrannten Container vor den Rettungskräften zu verstecken. Dadurch sei er laut Staatsanwalt "in eine hilflose Lage gebracht" worden.
Erst nach rund 20 bis 30 Minuten soll der Schwerverletzte den Einsatzkräften übergeben worden sein. Nach Ansicht der Anklage seien seine hochgradigen Verbrennungen offensichtlich gewesen. Auch Blutspuren am Boden hätten den Angeklagten auffallen müssen.
Der Mann wurde ins Wiener AKH gebracht, erlag dort aber wenige Stunden später seinen schweren Verletzungen. Auch seinem ebenfalls schwer verletzten Bruder soll nicht ausreichend geholfen worden sein.
Dieser sei zunächst nur notdürftig mit schmerzlindernden Medikamenten versorgt und anschließend nach Wien sowie später nach Rumänien gebracht worden. Den Angeklagten wird deshalb auch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Der 57-Jährigen legt die Staatsanwaltschaft zusätzlich Urkundenunterdrückung zur Last. Sie soll die Personalausweise der beiden Stallburschen während deren Tätigkeit einbehalten haben. Zudem räumte die Hofbesitzerin ein, dass eines der beiden Arbeitsverhältnisse "noch nicht" angemeldet gewesen sei. Dieser Umstand ist allerdings nicht Teil des Strafverfahrens.
Die Verteidigung sprach von einem unglücklichen Zusammentreffen mehrerer Umstände. Die Angeklagten hätten weder jemanden versteckt noch versucht, das Leben der Männer zu gefährden. Auch die behauptete Verzögerung von bis zu 30 Minuten wurde bestritten.
Die 57-Jährige wies die Anschuldigungen ebenfalls zurück. Nach Ausbruch des Feuers habe sie die beiden Stallburschen gefragt, ob alles in Ordnung sei. Beide hätten dies bejaht. "Ich habe ja nicht gewusst, dass er verletzt ist", erklärte sie zur behaupteten Verzögerung bei der Versorgung des späteren Todesopfers.
Erst später habe sie die beiden Männer im Büro entdeckt, wo sie schließlich von der Rettung behandelt worden seien. Die Frau verwies zudem darauf, selbst unter Schock gestanden zu sein.
Auch der 37-Jährige bestritt die Vorwürfe. Er habe die beiden Stallburschen lediglich aus Sicherheitsgründen vom brennenden Objekt weggeschickt. Auch ihm hätten die Männer zuvor versichert, dass es ihnen gut gehe.
Für den Richter blieben am Schluss "viel zu viele Zweifel". Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen (nicht rechtskräftig).