Im Mai hat die EU wieder rechtliche Schritte gegen einige Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sein sollen. Auch Österreich taucht gleich mehrfach auf der langen Liste auf.
Der schwerwiegendste Verstoß: Österreich wird neben Deutschland und Ungarn von der Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt. Auslöser war die 96. Plenartagung der Donaukommission, bei der besagte Länder für die Anerkennung von Schiffspersonaldokumenten abstimmten.
Diese Materie fällt laut Ansicht der Kommission ausschließlich unter EU-Recht, ein Standpunkt der EU wurde aber nicht eingeholt. Deshalb liegt ein Verstoß der Mitgliedstaaten gegen die Bestimmungen der Verträge vor, so die Kommission. Nun ist jedenfalls der EuGH am Zug.
Österreich alleine trifft es wegen Verstößen gegen die EU-Vorschriften zur Arbeitszeit. Hintergrund: Nach dem österreichischen Recht werden Beschäftigte in den teilweise im Staatseigentum befindlichen Unternehmen Post und Telekom in Bezug auf die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsersatzkräfte, den Krankheitsurlaub und den bezahlten Jahresurlaub weniger günstig behandelt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen und daher die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Post und Telekom nicht gewährleistet sind. Die Kommission richtet deshalb ein Aufforderungsschreiben an Österreich, das nun zwei Monate Zeit hat, um darauf zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben.
Auch in weiteren Fällen wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, so etwa gemeinsam mit fünf weiteren Staaten wegen der Inbetriebnahme des Systems für die vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr und des nationalen Einfuhrsystems. Bei der Übermittlung von Zolldaten ist Österreich neben fünf anderen Staaten grob säumig.
Weiters verfasst wurde eine Aufforderung an Österreich und Ungarn, ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Einklang zu bringen.