Ein Lokalbesuch in Wolfsberg (Knt.) endete für einen Mann mit lebenslangen Folgen. Am 20. April 2024 geriet der damals 45-Jährige in den frühen Morgenstunden mit einem anderen Gast aneinander. Bei der Schlägerei erlitt er einen Schädelbasisbruch und musste im Krankenhaus sogar in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden.
Sein Kontrahent, ein damals 23-jähriger Deutscher, wurde später zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Doch für das Opfer ist die Geschichte damit nicht abgeschlossen.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, wurden dem heute 47-Jährigen im Strafverfahren bereits 12.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Nun fordert er weitere 6.000 Euro, auch wegen der dauerhaften Folgen der Verletzung.
Wie sehr sich sein Alltag verändert hat, schildert seine Mutter gegenüber der "Kleinen Zeitung": "Sein Hobby, das Fischen, hat er aufgegeben", erzählt sie. "Am Wochenende sitzt er auf der Terrasse und wartet, dass der Tag vergeht." Ihr Sohn sei seit dem Vorfall reizbarer und impulsiver geworden.
Eine klinische Psychologin stellte bei dem Mann irreversible Schäden, Gedächtnisprobleme und dauerhafte Einschränkungen fest. Eine Besserung sei nicht absehbar, zudem bestehe ein erhöhtes Demenzrisiko. Auch bei seiner Arbeit auf der Baustelle machen sich die Folgen bemerkbar. Er müsse sich immer Fotos machen, damit er sich an alles erinnere.
Sein Anwalt sieht die Lebensqualität seines Mandanten deutlich beeinträchtigt. Die Gegenseite bestreitet hingegen nennenswerte Einschränkungen im Alltag und argumentiert, dass die Ansprüche bereits im Strafverfahren abgegolten worden seien.
Nun muss das Gericht entscheiden, ob dem Mann weiteres Schmerzengeld zusteht. Das Urteil wird schriftlich ergehen.