"Mama, ich wünschte, ich wäre ein Delfin – da hätte ich nicht solche Schmerzen im Kopf!" Als Max das sagt, rührt er seine Familie zu Tränen.
Maja K., die Mutter des 13-Jährigen, ist völlig verzweifelt. "Ich bin am Ende meiner Kräfte", sagt die Burgenländerin zu "Heute". "Mein Sohn leidet stark unter Epilepsie, dem WPW-Syndrom (Anm.: einer Herzrhythmusstörung) und ADHS", an Alltag ist in diesem Haushalt nicht zu denken.
"Ich habe versucht weiterzuarbeiten, es geht nicht", sagt K. Der Grund: Man kann nicht vorhersagen, wann und vor allem wie lange Max betreut werden muss. "Ich muss mich pausenlos um ihn kümmern", sagt die aufopfernde Mutter. Ab dem Aufstehen ist sie für ihren Max da – bis zur Körperpflege muss sie alles machen, "er sucht immer meine Nähe, auch schlafen kann er nur bei mir."
Wenn er doch in die Schule geht, "habe ich Herzklopfen bis er daheim ist", jederzeit könnte er einen epileptischen Anfall bekommen. Sofort wird dann die Mutter alarmiert. Auch sonst: Er kann nicht mit den anderen Kindern eislaufen, schwimmen oder auf Schulausflug fahren. Immer muss die Mama dabei sein, um ihn zu betreuen.
Max wurde gesund geboren, es gab keine Anzeichen, dass später Krankheiten ausbrechen werden. Im Juli 2019 – da war Max noch wie alle anderen Kinder – unterschrieb die Familie einen Versicherungsvertrag bei einer Maklerin. Für den Sohn wurde eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Sollte dem Sohn etwas ernstes Zustoßen, sollte er also eine seiner "Grundfähigkeiten" verlieren, hätte er Anspruch auf eine monatliche Auszahlung. Die Familie dachte sich: "Man wird sie hoffentlich nie brauchen, aber sicher ist sicher."
Seit der Ernstfall eingetreten ist, die Mutter ihren guten Job im Handel für die Pflege ihres Sohnes aufgegeben hat, versucht sie von dem Versicherungskonzern eine Auszahlung zu bekommen. Dort erfährt sie strikte Ablehnung. Die Familie glaubt im Recht zu sein: "Wenn der Versicherte länger als sechs Monate pflegebedürftig ist, greift die Versicherung." Grund der Ablehnung, laut Familie: "Die sagen uns, die Krankheit ist irrelevant, auch wenn das Hirn betroffen ist!"
„... dass die Voraussetzungen für eine Leistungszahlung nicht erfüllt sind“Zurich Versicherung
Aus der Zurich-Versicherung erfährt "Heute" offiziell: "Wir bedauern die Situation des betroffenen Kindes und seiner Familie zutiefst. Nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden medizinischen Unterlagen sowie der Versicherungsbedingungen sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Leistungszahlung nicht erfüllt sind."
Laut Hintergrund-Informationen der Versicherung stehe der Familie nur Geld zu, etwa wenn Max plötzlich nicht gehen, seine Hände nicht mehr nutzen oder nicht mehr sprechen könne.
Maja K. studiert erneut die Polizze. Sie listet auf: Geld sollte Max bekommen, wenn Folgendes beeinträchtigt ist: Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch einer Hand, Gebrauch beider Arme, Knie, Gebrauch der Beine, Eignung ein Auto zu führen und geistige Leistungsfähigkeit. Eben dieser letzte Punkt, so die Mutter, sollte doch in diesem Fall gelten, "Max kann nicht wie ein normales Kind sein Leben führen! Er darf nicht einmal allein daheimbleiben!"