Mieten, Handyverträge, Versicherungen: Viele Verträge enthalten sogenannte Wertsicherungsklauseln. Die sorgen dafür, dass die Preise automatisch an die Inflation angepasst werden – Jahr für Jahr.
Doch in den letzten Jahren wurde genau das zum juristischen Streitfall quer über die Branchen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) mehrere solcher Klauseln gekippt hatte. Die Folgen des legislativen Vakuums wären "potenziell massiv" gewesen, heißt es am Freitag aus dem Wirtschaftsministerium.
Deshalb hat die Bundesregierung reagiert und stellt mit einer neuen gesetzlichen Regelung neuerlich Rechtssicherheit für bestehende und zukünftige Verträge her. Diese Preis-Anpassungen sind wieder erlaubt!
Damit können Konsumenten künftig besser planen, und auch für Vermieter, Versicherungen oder Telekom-Konzerne gibt es wieder klare Regeln. Laut Regierung wird so verhindert, dass Investitionen ausbleiben und der Neubau stagniert, wodurch eine weitere Kostenspirale bei Mieten und Preisen gedroht hätte.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer spricht von einem "großen Erfolg": "Mit diesem Gesetz schaffen wir Stabilität für alle Dauerschuldverhältnisse – vom Mietvertrag bis zum Handy- oder Versicherungsvertrag – und stellen die Wertsicherung auf eine klare gesetzliche Basis. Damit beenden wir die Rechtsunsicherheit der letzten Jahre und verhindern ein negatives Szenario, das Mieter wie Vermieter, Konsumenten wie Unternehmer gleichermaßen bedroht hätte. Das ist ein großer Erfolg für Rechtssicherheit, leistbare Preise und den Wirtschaftsstandort Österreich."