"So etwas Grausames haben wir in diesem Sprengel noch nie verhandelt – auch österreichweit nicht." Als Staatsanwältin Verena Pezzei diesen Satz am Montag am Landesgericht Innsbruck im Schwurgerichtssaal sagte, wurde es still. Wenig später fiel das Urteil, mehrere Geschworene kämpften sichtbar mit den Tränen.
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Der Prozess um den zu Tode gequälten dreijährigen Buben endete in Innsbruck mit der Höchststrafe: lebenslang für Mutter und Vater. Doch das Gericht zog eine klare Grenze – nur die Mutter wurde zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
In ihrem Schlussplädoyer fand Staatsanwältin Pezzei deutliche Worte. Der Bub sei von "denjenigen, die ihn beschützen sollten", über Monate hinweg misshandelt worden. Das Verfahren sei "eine absolute Zumutung" gewesen, sagte sie – auch für die Geschworenen.
Sie sprach von gezielter Qual, von bewussten Entscheidungen und davon, dass beide Angeklagten "jederzeit zurechnungsfähig" gewesen seien. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.
Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner erklärte vor Gericht, warum Mutter und Vater trotz gleicher Schuld unterschiedlich behandelt wurden. Beide hätten gewusst, was sie tun. Beide hätten zwischen richtig und falsch unterscheiden können.
Bei der Mutter diagnostizierte Kastner jedoch eine "ausgeprägte, schwerwiegende und nachhaltige Störung". Von ihr sei auch in Zukunft eine Gefahr ausgegangen. Deshalb hätten die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug vorgelegen.
Kastner beschrieb die Gedankenwelt der Mutter als zentralen Punkt. Sie habe aus Überforderung "einen Schuldigen gesucht" und ein "bösartiges Märchen konstruiert". Die Geschichte eines Dämons habe ihr Macht und Handlungsfähigkeit zurückgegeben.
Der Vater habe diese Welt nicht selbst entwickelt, sei aber "bereitwillig eingestiegen". Er sei kein bloßer Mitläufer gewesen, jedoch emotional abhängig. Von ihm sei laut Gutachten keine vergleichbare künftige Gefährdung ausgegangen.
Die acht Geschworenen beantworteten alle Hauptfragen einstimmig mit schuldig. Das Urteil lautete Mord, Quälen und Freiheitsentziehung. Das Gericht verhängte lebenslange Haftstrafen gegen beide Eltern.
Zusätzlich ordnete es die Unterbringung der Mutter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Diese Maßnahme diente dem Schutz der Allgemeinheit und wird regelmäßig überprüft.
Der Vater verbüßte seine lebenslange Haft im regulären Strafvollzug. Das Urteil war nicht rechtskräftig.