Entscheidung da

Burkini-Verbot im Pool! Hotel verliert Prozess

Zwei Musliminnen durften in einem Pongauer Hotel nicht mit Burkini baden. Jetzt gab ihnen das Landesverwaltungsgericht recht.
Österreich Heute
07.07.2026, 18:45
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Ein Streit um einen Burkini in einem Hotelpool beschäftigt seit Monaten die Gerichte. Nun steht fest: Das Verbot war rechtswidrig. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Hotelbetreiberin abgewiesen und die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Pongau bestätigt, das berichten die Salzburger Nachrichten (SN).

Auslöser war der Kurzurlaub zweier Oberösterreicherinnen muslimischen Glaubens, "Heute" berichtete. Sie wollten den Hotelpool im Burkini nutzen. Die Betreiber des Hotels untersagten ihnen das mit dem Hinweis auf hygienische Bedenken. Die beiden Frauen brachten den Fall daraufhin bei der Bezirkshauptmannschaft Pongau zur Anzeige.

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Gericht sieht Diskriminierung

Das Landesverwaltungsgericht kommt jetzt zu einem klaren Ergebnis. Die Hotelbetreiberin habe die beiden Frauen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert und sie daran gehindert, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

"Sie haben als Geschäftsführerin des Hotels zwei Hotelgästen die Benutzung des hoteleigenen Schwimmbades mit der Begründung untersagt, dass das Tragen von Burkinis nicht erlaubt ist. Sie haben dadurch diese Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert", heißt es im Erkenntnis laut SN.

Auch die Begründung mit der Hygiene ließ das Gericht nicht gelten. Burkinis bestünden aus denselben Materialien wie andere Badekleidung. Zudem hätten routinemäßige Wasserüberprüfungen keinerlei Auffälligkeiten ergeben.

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Ebenso deutlich hält das Gericht fest: "Ebenso vermögen subjektive Empfindungen anderer Gäste eine Ungleichbehandlung rechtlich nicht zu legitimieren."

Aussagen der Hotelchefin belasteten sie

Besonders schwer wogen laut Gericht auch Aussagen der Hotelbetreiberin. Sie soll erklärt haben, man müsse sich "an österreichische Gepflogenheiten" halten und mit einem Burkini könne man "vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen", so die SN.

Das Landesverwaltungsgericht wertete dies als unmittelbare Diskriminierung. Die Hotelbetreiberin habe ernstlich für möglich gehalten, "dass ihre Anordnung eine Diskriminierung aus religiösen Gründen darstellt, und nahm dies in Kauf".

Zur bereits von der Bezirkshauptmannschaft verhängten Geldstrafe von 100 Euro kommen nun weitere 20 Euro Verfahrenskosten hinzu. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof und/oder Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

Betroffene: "Respekt und Menschlichkeit"

Jasmina Amasha, eine der beiden betroffenen Frauen, sieht sich durch das Urteil bestätigt. "Als Juristin halte ich fest, dass die Benachteiligung eines Menschen nur dann keine Diskriminierung darstellt, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, etwa weil dadurch ein Schaden verhindert wird", sagt sie in den SN. Das zuständige Ministerium habe im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage festgestellt, dass ein Burkini weder dem Wasser schade noch unhygienisch sei.

Als Friedensaktivistin richtet sie einen Appell an die Öffentlichkeit: "Zum Wohle von uns allen sollte es nicht darum gehen, ob sich Menschen an- oder ausziehen, sondern darum, wie wir miteinander umgehen – denn Respekt und Menschlichkeit sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben, das für uns alle lebensnotwendig ist."

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.07.2026, 18:45
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