Ein brutaler Zwischenfall außerhalb eines Linienbusses in Salzburg hatte nun gerichtliche Folgen: Der Vorfall ereignete sich am Morgen des 11. November 2023. Ein Buslenker entdeckte bei einer Kontrolle an einer Haltestelle einen Mann, der im Bus schlief.
Der Fahrgast kam der Aufforderung nach und verließ das Fahrzeug. Kurz darauf eskalierte die Situation: Der Busfahrer schlug mehrfach mit der Faust auf den Mann ein – gegen Gesicht und Oberkörper. Das Opfer erlitt mehrere Verletzungen.
Der Lenker, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war, wurde im Jänner 2024 vom Landesgericht Salzburg wegen schwerer Körperverletzung zu einer teilweise bedingten, 24-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Neben dem Busfahrer klagte der Verletzte auch das Verkehrsunternehmen auf Schadenersatz (rund 7.100 Euro) sowie auf Feststellung der Haftung für künftige Schäden. Die Argumentation: Das Unternehmen habe sich eines gewaltbereiten und ungeeigneten Mitarbeiters bedient und müsse daher mithaften.
Sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht Salzburg wiesen diese Klage gegen das Unternehmen jedoch ab. Der Fall landete schließlich beim Obersten Gerichtshof (OGH). Doch auch dieser bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Revision zurück.
Die zentrale Begründung: Der tätliche Angriff habe keinen ausreichenden Zusammenhang mit der Tätigkeit als Busfahrer gehabt. Zwar habe es im Interesse des Unternehmens gelegen, dass der Fahrgast den Bus verlässt – dieses Ziel sei aber bereits erreicht gewesen.
Die anschließenden Faustschläge seien nicht mehr in Ausübung des Berufs erfolgt, sondern stellten eine eigenständige, private Gewalttat dar. Damit müsse der Arbeitgeber nicht für das strafbare Verhalten seines Mitarbeiters haften. Zusätzlich zur Niederlage vor Gericht muss der Kläger auch die Kosten der Revisionsbeantwortung tragen. Rund 1.000 Euro sind binnen 14 Tagen an das Verkehrsunternehmen zu zahlen.