Für eine junge Angestellte eines Salzburger Finanzunternehmens wurde der neue Job zum Albtraum. Kaum hatte sie ihre Stelle angetreten, begann ihr Abteilungsleiter, sie immer wieder auf ihre Kleidung und ihren Körper anzusprechen. Es wurde noch schlimmer.
Wie die Arbeiterkammer Salzburg berichtet, stellte ihr Vorgesetzter zunehmend intime Fragen. Er wollte Einzelheiten über ihr Sexleben wissen. Außerdem bestellte er die Mitarbeiterin ohne erkennbaren beruflichen Grund alleine in sein Büro.
Die junge Frau ließ die Grenzüberschreitungen zunächst über sich ergehen. Sie hatte Angst, dass ihr berufliche Nachteile entstehen könnten, wenn sie sich gegen ihren Chef wehrte.
Doch nach einer Besprechung eskalierte die Situation: Der Abteilungsleiter griff der Angestellten ans Gesäß. Es war genug, die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer.
Die AK unterstützte die Frau bei rechtlichen Schritten und schaltete gemeinsam mit ihr die Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Betriebsrat ein. Die Beschwerde blieb nicht ohne Folgen: Der Vorgesetzte verlor seinen Arbeitsplatz, die junge Angestellte erhielt Schadenersatz.
Auch das Unternehmen zog Konsequenzen. Die Beschäftigten wurden zum Thema sexuelle Belästigung sensibilisiert, zudem wurden die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz neu bewertet.
"Das zeigt: Es gibt Handlungsmöglichkeiten – aber Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen zugehört wird und dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen", erklärt AK-Expertin Karin Hagenauer.