Der Chef eines burgenländischen Hotel- und Gastronomiebetriebs soll es mit seinen Pflichten offenbar nicht sonderlich genau genommen haben. Der Leidtragende war ein gelernter Kellner der von Mai 2022 bis Jänner 2024 in dem Betrieb beschäftigt war.
Die Liste der rechtlichen Verfehlungen, die bezüglich des Dienstverhältnisses mit dem Kellner seitens des Arbeitgebers folgten, ist lang. Alles Begann schon bei der Anstellung. So erfolgte die Anmeldung bei der ÖGK erst zwei Monate nach Arbeitsbeginn und nicht mit der vereinbarten Lohnhöhe. Auch einen Dienstzettel – den der Dienstgeber eigentlich verpflichtend ausstellen muss – hatte der Kellner nie ausgehändigt bekommen.
Dies führte dazu, dass sich der Mann noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses an die Rechtsberatung der Arbeiterkammer Burgenland wandte. Grund dafür war, dass der Chef ihm monatlich 50 Euro zu wenig Lohn ausbezahlte. In einigen Monaten wurde gar kein Gehalt ausbezahlt.
Damit aber nicht genug: Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass dem Kellner die Feiertagsarbeit nicht abgegolten wurde. Auch Sonderzahlungen hatte der Angestellte nicht erhalten.
In weiterer Folge forderte die Arbeiterkammer die fehlenden Zahlungen beim Dienstgeber ein. Dennoch wollte dieser nicht zahlen. Als Konsequenz löste der Gastro-Mitarbeiter sein Dienstverhältnis berechtigterweise vorzeitig auf. Nach weiterer erfolgloser schriftlicher Intervention, in der zusätzlich noch die Beendigungsansprüche geltend gemacht wurden, wurde schließlich die Klage eingebracht.
Das darauffolgende Gerichtsverfahren zog sich über ein ganzes Jahr. Danach war der Chef schlussendlich bereit, die ausstehenden Ansprüche zu bezahlen. Damit nahm der Fall aber kein Ende. Der Dienstgeber hatte die Zahlungsfristen nämlich nicht eingehalten. Somit kam es zum Exekutionsverfahren.
"Hier konnten immer nur Teilzahlungen einbringlich gemacht werden", hieß es seitens der AK. Der ehemalige Angestellte erhielt die letzte Zahlung im Juni. Insgesamt bekam der Kellner rund 25.870 Euro inklusive Verzugszinsen.