Unter der Leitung der Landesverkehrsabteilung Burgenland wurde am Samstag ein landesweites verkehrspolizeiliches Planquadrat durchgeführt. An dem Einsatz nahmen mehr als 80 Bedienstete der Landesverkehrsabteilung sowie der Bezirks- bzw. Stadtpolizeikommanden teil.
Das Planquadrat wurde mit Hauptaugenmerk auf Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch von Fahrzeuglenkern, Geschwindigkeitsübertretungen, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Lenker- und Fahrzeugkontrollen sowie weitere unfallrelevante Delikte gemäß den verkehrsrechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Im Zuge des Planquadrates wurden 1.400 Fahrzeuglenker kontrolliert und 865 Alkomat- bzw. Alkohol-Vortests durchgeführt. Insgesamt wurden 20 Fahrzeuglenker in einem alkohol- oder suchtmittelbeeinträchtigten Zustand angehalten:
- sechs Lenker mit mehr als 0,5 ‰ (§ 14 Abs. 8 FSG),
- dreizehn Lenker mit mehr als 0,8 ‰ (§ 5 Abs. 1 StVO) und
- zwei Lenker standen unter Suchtmitteleinfluss.
- Als höchster gemessener Alkoholwert wurden 1,88 ‰ bei einem 35-jährigen Lenker im Bezirk Neusiedl am See festgestellt.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden weiters 231 sonstige Anzeigen erstattet, 257 Organstrafverfügungen ausgestellt, 236 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen erstattet, 15 Führerscheinabnahmen durchgeführt sowie zwei Kennzeichen abgenommen.
Eine 79-jährige Lenkerin wurde gegen 17.30 Uhr im Ortsgebiet von Oberpullendorf einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lenkerin die Lenkberechtigung bereits rechtskräftig entzogen worden war. Darüber hinaus wurden am Fahrzeug mehrere technische Mängel festgestellt, deshalb wurden wegen Gefahr im Verzug die Kennzeichentafeln vorläufig abgenommen. Die entsprechenden Anzeigen werden an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf erstattet.
Auf der B50, im Bereich zwischen Oberwart und Kemeten, wurde ein Pkw-Lenker im Freiland mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Bereich 100 km/h. Eine Anhaltung des Fahrzeuges war nicht möglich. Gegen den Lenker wird Anzeige an die zuständige Behörde erstattet.
Eine 47-jährige Pkw-Lenkerin wurde gegen 17.04 Uhr auf der B50 im Ortsgebiet von Oberwart einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Nach Abzug der Messtoleranz wurde eine Geschwindigkeit von 93 km/h festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet beträgt 50 km/h. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der Führerschein der Lenkerin an Ort und Stelle vorläufig abgenommen. Die erforderlichen weiteren Maßnahmen werden veranlasst.
Ein 47-jähriger Pkw-Lenker aus Österreich wurde auf der A4 in Fahrtrichtung Wien, im Bereich einer 60 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung, mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h gemessen. Aufgrund dieser erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dem Lenker der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Die erforderliche Anzeige wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erstattet.