Ein tragischer Fall aus Südkorea sorgt für jede Menge Aufregung. Eine 19-jährige Aushilfskraft hatte ihren Chef wegen mutmaßlicher Vergewaltigung angezeigt. Doch die Polizei stellte die Ermittlungen zunächst ein.
Jetzt gibt es eine entscheidende Wende: Die Staatsanwaltschaft hat die ursprüngliche Beurteilung der Polizei verworfen und Anklage gegen den früheren Arbeitgeber erhoben. Für das Opfer kommt das zu spät.
Der mutmaßliche Übergriff ereignete sich am 28. Dezember 2025 in einer Bar im Bezirk Danwon der südkoreanischen Stadt Ansan. Beschuldigt wird der Besitzer des Lokals, ein Mann in seinen 40ern.
Die damals 19-jährige Teilzeitangestellte gab an, nach übermäßigem Alkoholkonsum das Bewusstsein verloren zu haben. Als sie wieder zu sich gekommen sei, habe sie bemerkt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen war. Die junge Frau erstattete daraufhin Anzeige gegen ihren Arbeitgeber.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann ihren Zustand ausgenutzt haben, als sie aufgrund der Beeinträchtigung nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren.
Unmittelbar nach der Tat kam die Polizei aber zu einem anderen Schluss: Die zuständige Polizeidienststelle entschied im Februar 2026, die Ermittlungen einzustellen. Die Beamten beriefen sich dabei auf dieselben Videoaufnahmen aus der Bar.
Darauf war zu sehen, wie der Beschuldigte und die 19-Jährige vor und nach dem mutmaßlichen Übergriff miteinander sprachen und sich verabschiedeten. Die Polizei wertete diese Aufnahmen offenbar zugunsten des Beschuldigten.
Besonders umstritten: Die junge Frau war während der Ermittlungen nur ein einziges Mal persönlich befragt worden, berichtet "Hankook Ilbo".
Für die 19-Jährige war die Einstellung des Verfahrens ein schwerer Schlag. Drei Tage nach der Mitteilung nahm sie sich das Leben.
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Auf ihrem Mobiltelefon fanden die Ermittler einen vorbereiteten Einspruch gegen die Entscheidung der Polizei. Darin hielt die junge Frau fest, dass sie das Ergebnis nicht akzeptieren könne und niemals in die sexuellen Handlungen eingewilligt habe.
Der Todesfall löste Kritik am Vorgehen der Ermittlungsbehörden aus. Zivilgesellschaftliche Organisationen warfen der Polizei vor, den Verdacht nicht ausreichend geprüft zu haben.
Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall anschließend erneut unter die Lupe. Die Ermittler durchsuchten die Wohnung des Beschuldigten, sicherten Beweismittel und werteten unter anderem Videoaufnahmen und Mobiltelefondaten aus. Auch medizinische Fachleute wurden hinzugezogen.
Dabei ergab sich ein deutlich anderes Bild als bei den ursprünglichen polizeilichen Ermittlungen. Auf den Überwachungsaufnahmen soll zu erkennen sein, wie der Barbesitzer die junge Frau stützte, weil sie nicht mehr selbstständig stehen konnte. Anschließend habe er sie in einen Bereich geführt, der von den Kameras nicht vollständig erfasst wurde.
Besonders wichtig für die neue Beurteilung waren die medizinischen Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft untersuchte Blut- und Urinbefunde sowie Zeugenaussagen. Demnach war die junge Frau durch Alkohol und weitere Substanzen so stark beeinträchtigt, dass sie sich nicht mehr selbstständig fortbewegen konnte.
Außerdem fanden die Ermittler nach eigenen Angaben keine Hinweise auf ein früheres romantisches Verhältnis zwischen der Aushilfskraft und ihrem Chef.
Ein weiteres Beweismittel ist eine Tonaufnahme aus der Zeit unmittelbar nach dem mutmaßlichen Übergriff. Darauf soll die 19-Jährige Bekannte unter Tränen um Hilfe gebeten haben.
Die Staatsanwaltschaft kam nach der erneuten Untersuchung zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise für eine Anklage wegen Vergewaltigung vorliegen. Am 7. Oktober 2026 gab die zuständige Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Suwon bekannt, den Barbesitzer vor Gericht zu bringen.
Die Behörde vertritt die Auffassung, dass die junge Frau aufgrund ihres Zustands nicht in die sexuellen Handlungen einwilligen konnte. Damit widerspricht sie ausdrücklich der ursprünglichen Entscheidung der Polizei.
Nun muss das Gericht entscheiden. Für die 19-Jährige kommt diese Kehrtwende zu spät.