Vor Kurzem klickten die Handschellen für 14 Verdächtige der berüchtigten Bankomat-Bande – monatelang hatten Gruppen der marokkanisch-stämmigen Niederländer halb Europa heimgesucht. Sie sprengten Bankfilialen in Utrecht, Deutschland und auch Österreich, waren professionell organisiert in einem Verbrechernetz. In Wien und Niederösterreich wurden seit letztem Jahr ganze 26 Bankomaten gesprengt, in 12 Fällen blieb es beim Versuch und man musste ohne Beute flüchten – der Schaden dürfte sich dennoch im Millionenbereich bewegen.
Sie arbeiteten ohne Rücksicht auf Verluste, sprengten Bankfilialen mit angrenzendenen Wohnungen, scherten sich nicht um potenzielle Opfer. "Es gab eine erhebliche Gefährdung Unbeteiligter", hielt Bundeskriminalamts-Direktor Andreas Holzer am Donnerstagvormittag auf einer Pressekonferenz fest.
Kaum zu glauben: Dennoch wurden die Taten der feigen Verbrecher in den Niederlanden sogar von Rappern verherrlicht. Im Song "Semtex" (Anm.: Name eines Plastiksprengstoffs) von "DJEZJA" wird darüber gerappt, was man zum Sprengen alles braucht. Die Gangster-Rapper bezeichneten Polizisten frech als "Schweinehunde", rauchten sich im Auto einen Joint an. Das Musikvideo auf YouTube beinhaltet Szenen von Überwachungskameras, auf denen die Bankomat-Bande in Deutschland zuschlägt.
Die Rapper sind selber niederländisch-marokkanischer Herkunft, fahren im Video das bei den Gangstern beliebteste Fluchtfahrzeug – einen Audi RS. Ob ihnen der jüngste Erfolg der Kriminalisten die Sprache verschlagen hat, ist nicht bekannt.
Fix ist: Die Polizei konnte 33 Beschuldigte ausforschen,14 Verdächtige festnehmen und 16 Roller, 48 Mobiltelefone, über 20 Datenträger und ein halbes Kilo Sprengstoff beschlagnahmen. "Die Ermittlungen sind noch lange nicht abgeschlossen", hieß es von den Kriminalisten-Chefs. Noch am Donnerstag soll zudem ein in Holland gefasster Täter nach Österreich überstellt werden. "Es ist mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren zu rechnen", so Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien vor Journalisten. Die Unschuldsvermutung gilt.