Baby-Blog

Darf ich den Großeltern verbieten ihre Enkel zu sehen?

Heute"-Redakteurin und Bloggerin Christine Scharfetter erzählt von ihren täglichen Erfahrungen als Mama.

Christine Scharfetter
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Nicht selten spielen Oma und Opa eine wichtige Rolle im Leben ihrer Enkelkinder. (Symbolbild)
Nicht selten spielen Oma und Opa eine wichtige Rolle im Leben ihrer Enkelkinder. (Symbolbild)
Getty Images

Ich weiß, keiner kann's mehr hören, aber: Das Coronavirus hat unsere Leben grundlegend auf den Kopf gestellt. Bei manchen mehr, bei anderen weniger. Der voranschreitende Impffortschritt gibt es uns jedoch zurück und manchen Großeltern wohl auch das Recht wieder ihre Enkelkinder zu sehen.

Waren es anfangs noch die Älteren, die durch die Kontakteinschränkung geschützt wurden, drehte sich das in manchen Familien bald zu Gunsten der Kinder um. Das ging wohl auch so weit, dass manche Großeltern ihre Enkeln nicht mehr sehen durften, insofern sie soziale Kontakte pflegten. Erstimpfung hin oder her.

Keine Oma? Gibt's nicht.

Eine Maßnahme, die für mich nie in Frage gekommen wäre. Bitte nicht falsch verstehen, ich schütze mein Kind mit allen Mitteln, aber kein Kontakt zu Oma und Opa, käme für uns nicht in Frage. Eine Beziehung, die schon ich als Kind genossen und geliebt habe und die auch mein Kind im Herzen tragen soll. Außerdem traue ich meinen Eltern zu, Gefahren selbst richtig einschätzen zu können.

Christine Scharfetterist "Heute"-Redakteurin und Bloggerin auf www.TheHallstand.com. Seit über 26 Monaten lernt sie nun immer wieder neue Grenzen in ihrem Leben als Mutter der kleinen Frankie Malou kennen.

Instagram.com/christinescharfetter

Gesetzliche Sachlage

Tatsächlich haben Großeltern auch laut Gesetz das Recht, ihre Enkelkinder regelmäßig zu sehen - vor allem nach einer Trennung. Sie können ebenfalls beim Pflegschaftsgericht eine verbindliche Kontaktregelung beantragen. Ob und in welchem Ausmaß den Großeltern ein Kontaktrecht zusteht, hängt dabei allerdings natürlich immer vom Wohl des Kindes ab. Außerdem ist dieses schwächer als jenes der Eltern. Denn es kann auch eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sonst das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde.

Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Großelternteil den Vater oder die Mutter beim Kind schlecht macht oder wenn das Verhältnis zu einem so schlecht ist, dass die Kinder einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt werden. Bloße Spannungen, gelegentliche Meinungsverschiedenheiten oder die persönliche Abneigung eines Elternteiles reichen jedoch nicht aus.