Arbeiterkammer warnt
Darum könnte die Insolvenz-Welle auch dich betreffen
Derzeit gibt es zahlreiche Pleiten in Österreich. Die Arbeiterkammer klärt jetzt auf, warum das auch vermeintlich Unbeteiligte betreffen kann.
Wie jüngst eine Studie der Linzer Johannes Kepler Universität (JKU) zeigte: Trotz fast zweijähriger Teuerungskrise zeigen sich die Kunden auch dieses Jahr beim Kauf von Weihnachtsgeschenken spendabel. "Zwar planen die Österreicher etwas weniger Geschenke zu kaufen, dafür aber mehr auszugeben", so Ernst Gittenberger vom JKU-Institut für Handel, Absatz und Marketing. Doch beim Shopping gilt einiges zu beachten, warnen jetzt die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Aufpassen bei Gutscheinen
Viele Menschen kaufen für Weihnachten gerne Gutscheine. Hier ist Vorsicht geboten: Beim Einlösen kann ein Geschenk zum Problem werden, und im Fall einer Insolvenz, von denen es derzeit sehr viele gibt, ist die Gutschrift meist wertlos. Häufig hängen zum Beispiel Erlebnis- und Hotelgutscheine von einigen Umständen ab. Daher kann eine Einlösung problematisch sein.
Bei den genannten bzw. Geschenk-Boxen ist eine aufwendige Registrierung notwendig. Außerdem ärgern sich Abnehmer oft über die nur eingeschränkt verfügbaren Termine. Die AK rät deshalb dazu, Gutscheine zu wählen, die in verschiedenen Geschäften eingelöst werden können, etwa bei Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers. Risikolose Alternativen sind Bargeld und selbstgemachte Gutscheine.
Pleite-Welle in Österreich
Schon seit Monaten wurde sie erwartet, nun dürfte die Herbst-Pleitewelle da sein. Zahlreiche Unternehmen müssen sich geschlagen geben. Die Gründe sind meist: Folgen der Corona-Pandemie, einbrechende Nachfrage wegen der Teuerung und die Krise allgemein.
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Rücktrittsrecht im Online-Handel
Hat man die Geschenke im Online-Handel bestellt, kann bei fast allen Produkten der Rücktritt erklärt werden. Das heißt, dass man die Ware zurückgeben kann und den Kaufpreis erstattet bekommt. Hier sollte man vor allem beachten, dass die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung stattfinden muss. Und: Die Feiertage bzw. Wochenenden verlängern diese zwei Wochen nicht.
Die AK gibt Tipps
- Nach dem Impressum suchen
- Abholstation nutzen
- Originalverpackung aufheben
- Umtausch und Rückgabe beim Kauf beachten
- Risiko streuen oder vermeiden
Online-Bestellungen
Immer mehr Menschen bestellen ihre Präsente online. Betrüger nutzen das aus, um Kunden mit Kopien bekannter Online-Shops in die Falle zu locken. Doch Achtung: Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist das Geld weg. Und selbst wenn es den Store wirklich gibt, wird die vor allem aus Asien gelieferte Ware oft nicht den Erwartungen gerecht.
Eine Reklamation kann sehr teuer werden. Denn die Rücksendung ist meist gebührenpflichtig, wobei die Kosten dafür oft den Preis der Ware übersteigen. Außerdem kann es passieren, dass das Produkt beim Zoll kontrolliert wird und die Kunden zur Kasse gebeten werden.