Coronavirus
Darum musst du heute um Mitternacht zu Hause sein
Ab Dienstag, 0.00 Uhr geht Österreich erneut in den Lockdown. Dann gibt es nur noch fünf Gründe, nachts außer Haus sein zu dürfen.
In wenigen Stunden ist es soweit und Österreich fährt sein gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben ein zweites Mal drastisch herunter. Mit der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats ist fix, dass der Lockdown wie angekündigt am Dienstag, 3. November um 0.00 Uhr in Kraft tritt. Ab Mitternacht gelten also im gesamten Bundesgebiet die verschärften Corona-Regeln.
Lockdown ab Mitternacht
Für Gastronomiebetriebe, Kultur- und Veranstaltungsstätten ist glasklar, dass sie ab Dienstag ihre Pforten nicht mehr öffnen dürfen. Doch ein wesentlicher Punkt der aktuellen "COVID-19-Schutmaßnahmenverordnung", die um Mitternacht in Kraft tritt, ist in "§2 Ausgangsregelung" zu finden.
Darin heißt es wörtlich: Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Hervorhebung durch die Redaktion, Anm.) des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:
► 1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► 2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
► 3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► 4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen
► 5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Diese Verordnung tritt mit 3. November in und mit 30. November außer Kraft. Der zuvor zitierte Paragraf über die Ausgangssperre gilt vorerst "nur" bis zum Ablauf des 12. November, kann aber gegebenenfalls verlängert werden.
Um Verwirrungen vorzubeugen: Für die österreichische Bevölkerung bedeutet das, dass die Ausgangssperre bereits in der Nacht auf Dienstag, um Mitternacht in Kraft tritt. Wer dann in der Zeit von 0.00 bis 6.00 Uhr auf offener Straße angetroffen und kontrolliert wird, muss einen der fünf genannten Gründe glaubhaft machen können. Am Dienstagabend gilt dies dann freilich schon für eine Uhrzeit ab 20.00 Uhr.
Vorsicht beim Einkauf
Vorsicht ist dann auch beim Einkaufen, etwa auf Tankstellen, geboten. Denn wer "nur" für ein schnelles Bier die "Tanke" aufsucht, kann Probleme mit der Polizei bekommen, oder muss zumindest die Beamten davon überzeugen, dass es sich dabei um die Deckung eines "notwendigen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens" handelt.
Übrigens: Für alle Wiener Öffi-Benützer gibt es gute Nachrichten. Denn trotz des von der Bundesregierung verordneten Lockdowns, werden die Wiener Linien in den gewohnt dichten Intervallen weiterfahren. Am Montag gab das Unternehmen bekannt, vorerst nichts an den Intervallen von U-Bahn, Bim und Bus ändern zu wollen. Allerdings werde man das Fahrgastaufkommen in den kommenden Tagen und Wochen genau beobachten, hieß es.
Was sich an den Schulen ändert
Am Montag gab Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) eine Pressekonferenz, um über das weitere Vorgehen an Schulen zu referieren. Dabei erklärte er unter welchen Umständen es auch zur Maskenpflicht im Unterricht kommt und warum Schularbeiten auch trotz des bevorstehenden Lockdowns planmäßig über die Bühne gehen werden.