Parksheriffs übernehmen alles

Das ändert sich für alle Autofahrer in Wien

Die Stadt Wien übernimmt die gesamte Parkraumüberwachung, entlastet die Polizei. 650 Organe der MA67 kontrollieren Parkzonen – das wird nun fixiert.
Thomas Peterthalner
28.04.2026, 11:38
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Mehr Aufgaben für die Parksheriffs in Wien! Die Parkraumüberwachung fällt künftig zur Gänze in die Zuständigkeit der Stadt. Schon jetzt sind die städtischen Parksheriffs kontrollierend in Wiens Straßen unterwegs, künftig übernimmt die Stadt auch alle weiteren Aufgaben.

Voraussetzung für die bisherige Lösung war eine freiwillige Vereinbarung zwischen Stadt und Landespolizeidirektion. Nun wandert die Zuständigkeit für das Aufspüren von Parksündern tatsächlich in die Kompetenz der MA 67 – beschlossen wird das heute (28.4.) in der Landtagssitzung.

Stadt übernimmt von Polizei

Bisher war die Überwachung von Kurzparkzonen und anderen Parkplätzen zwischen Bund und Stadt aufgeteilt. Konkret lag diese Aufgabe bei der Landespolizeidirektion Wien. Diese Vereinbarung läuft nun aus – und die Stadt Wien übernimmt die Zuständigkeit komplett.

Das ändert sich für Autofahrer

Mit der Gesetzesänderung werden vor allem organisatorische und rechtliche Fragen neu geregelt. Für Autofahrer ändert sich vorerst nichts: Weder bei den Gebühren noch bei der Parkraumbewirtschaftung sind Anpassungen oder Erhöhungen geplant.

Heiße Eisen im Landtag

Neben der Parkraum-Novelle stehen im Landtag noch weitere Themen auf der Agenda. In der Fragestunde geht es unter anderem um das Wiener Krankenanstaltengesetz, mögliche Pflichtverletzungen arbeitsfähiger Personen sowie die Mindestsicherung für subsidiär schutzberechtigte Frauen und Mädchen. Auch Tourismus, Gastpatienten und Bürgerversammlungen werden diskutiert.

Streit um Wohnbauförderung

In der Aktuellen Stunde, die auf Antrag der Grünen stattfindet, dreht sich alles um die Wohnbauförderung. Unter dem Titel "Mehr einzahlen – weniger erhalten" wird kritisiert, dass Einnahmen seit der Abschaffung der Zweckwidmung im Jahr 2008 nicht mehr zwingend in den Wohnbau fließen müssen.

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