Ungefragt ein intimes Bild aufs Handy bekommen – für viele Frauen in Österreich ist das trauriger Alltag. Laut einer Onlineumfrage des Instituts Marketagent hat bereits jede dritte Frau unerwünschte Inhalte erhalten. Seit 1. September 2025 ist das unaufgeforderte Verschicken von Genitalbildern in Österreich deshalb strafbar. Doch mehr als ein Jahr später zeigt sich: Nur wenige Fälle enden mit einer Verurteilung.
Besonders deutlich wird das in Niederösterreich. Seit Inkrafttreten des sogenannten "Dickpic"-Verbots gab es dort 66 Strafverfahren. Doch nur in zwei Fällen wurden die Beschuldigten tatsächlich verurteilt.
Sieben Verfahren endeten mit einer Diversion, 27 wurden eingestellt und zwölf abgebrochen. In einem Fall gab es einen Freispruch. Zehn Verfahren sind noch offen. Weitere sieben Fälle führt das Justizministerium unter "Sonstiges". Dazu zählen etwa Verfahren, die von ausländischen Behörden übernommen wurden.
Auch österreichweit fällt die Bilanz ernüchternd aus: Seit September 2025 gab es lediglich 14 Schuldsprüche wegen des unerwünschten Verschickens von Genitalbildern.
Weitere 37 Verfahren wurden diversionell erledigt. Besonders auffällig: 52 Ermittlungsverfahren mussten abgebrochen werden, weil die Täter nicht ausgeforscht werden konnten.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hält dennoch an der Maßnahme fest. Mit dem Verbot habe man gezeigt, dass die Justiz auch gegen digitale Gewalt entschlossen vorgehe, sagt sie gegenüber des ORF Niederösterreich.
Doch die Herausforderungen würden wachsen. Vor allem KI-generierte sexualisierte Deepfakes und neue Formen des digitalen Missbrauchs würden weitere Schutzmaßnahmen notwendig machen. "Gewalt gegen Frauen hat viele, zunehmend neue Gesichter – das Recht muss stets mithalten", betont Sporrer.
Das Justizministerium will künftig nicht nur auf strafrechtliche Verfolgung setzen, sondern auch auf mehr Sensibilisierung und Fortbildung.
Ab Anfang 2027 soll erstmals ein mehrteiliges Schulungsprogramm zum Gewaltschutz starten. Es richtet sich an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und Strafrichter.