Coronavirus

Diese harten Corona-Regeln gelten seit heute

2-Meter-Abstand, FFP2-Maskenpflicht und Schul-Shutdown XL: Ab heute werden die Corona-Maßnahmen wieder nachgeschärft.

Jochen Dobnik
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Polizeifahrzeuge und Teilnehmer des sogenannten "Spaziergang für Friede, Freiheit, keine Diktatur " während des Protests gegen die Corona Virus (COVID-19) Maßnahmen der österreicher Bundesregierung vor dem St. Stephansdom in der Innenstadt in Wien am 09. Jänner 2021,
Polizeifahrzeuge und Teilnehmer des sogenannten "Spaziergang für Friede, Freiheit, keine Diktatur " während des Protests gegen die Corona Virus (COVID-19) Maßnahmen der österreicher Bundesregierung vor dem St. Stephansdom in der Innenstadt in Wien am 09. Jänner 2021,
ALEX HALADA / picturedesk.com

Eigentlich wäre es ja geplant gewesen, das Land am Montag wieder schrittweise in die vielzitierte "alte Normalität" hochzufahren. Eigentlich. Denn anstatt Lock-erungen gibt es eine Verlängerung des Lock-downs bis voraussichtlich 8. Februar. Außerdem werden ab heute die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verschärft. Doch was genau ist ab heute neu?

Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Nachdem die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Österreich konstant bleiben und nicht zurückgehen, ist von einer Entspannung der Pandemie noch keine Rede. Auch bereiten die ansteckenderen britischen und südafrikanischen Coronavirus-Mutationen der Bundesregierung Sorgen. Daher gilt ab heute ...

FFP2-Maskenpflicht

Ab Mitternacht gilt diese für alle ab 14 Jahren für folgende Bereiche:

▶ im Handel
▶ in Öffis
▶ in Ordinationen
▶ beim Abholen von Speisen in der Gastronomie oder in Betriebskantinen
▶ für Fahrgemeinschaften
▶ auf Märkten (sowohl out- als auch indoor)
▶ beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
▶ in Seil- und Zahnradbahnen
▶ in Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe wie Kfz-Werkstätten.

Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen.

Vorsicht vor "falschen" FFP2-Masken
"Eine Maske muss eine entsprechende Kennzeichnung haben – das CE mit vierstelliger Prüfnummer. Dazu müssen der Hersteller und eine EN-Norm vermerkt sein. Es muss noch NR drauf stehen, das heißt, sie kann nicht wiederverwendet werden. Ein R würde bedeuten, dass sie wiederverwendet werden darf", erklärt Kornelia Seiwald, Präsidentin der Salzburger Apothekerkammer. Mehr dazu HIER.

Ausgenommen sind Schwangere und Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Kinder ab sechs Jahren können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Die bisher recht kostspieligen Masken werden im Lebensmittel-Einzelhandel nun auch häufig kostenlos angeboten. 

Eigentlich sind FFP2-Masken nur für den Einmalgebrauch bestimmt. "Heute" zeigt dir, wie du deine Schutzmaske öfter verwenden kannst.

Zwei-Meter-Abstand

Die Regierung erhöht außerdem den allgemeinen Mindestabstand von 1 Meter auf neu 2 Meter. Diese Neuerung bringt es mit sich, dass ab heute auch Lifte nur noch einzeln benutzbar sind. 

Auch auf Outdoor-Sportstätten (z.B. Eislaufplatz, Loipen) muss künftig, zusätzlich zur 10-m2-Regel, ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

Von der 2-Meter-Regel ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. 

Neue "Berufsgruppentestungen"

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:

▶ Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
▶ Lehrer und Elementarpädagogen bei Kontakt zu Schülern
▶ Lagerlogistik, wenn Mindestabstand nicht möglich ist
▶ Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
▶ Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen.

Ausgangsbeschränkungen bleiben

Ob Handel & Co tatsächlich am 8. Februar öffnen dürfen, ist mehr als fraglich. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz erklärte, hänge alles von den Infektionszahlen ab. Eine Rückkehr sei demnach erst dann möglich, wenn der tägliche Wert der Neuinfektionen unter 700 ist. (Mehr dazu hier >>). Daher:

▶ Handel und Gastronomie bleiben weiterhin geschlossen.
▶ Kein Frisör – auch die körpernahen Dienstleistungen erfahren keine Ausnahme.
▶ Indoor-Sport und Sporteln in Fitnessstudios noch immer nicht möglich
▶ Wintertourismus abgeschrieben: Die Hotels werden auch in den Energieferien nicht aufschließen. Skipisten stehen nur Einheimischen oder Tagesgästen zur Verfügung.
▶ Auch die Schulen bleiben bis nach den Semesterferien zu. Zeugnisse gibt's auch verspätet.
▶ Homeoffice wird vorerst nicht zur Pflicht, aber überall dort, wo es umsetzbar ist, dringend empfohlen.
▶ Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
▶ Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist ab heute Click&Collect möglich.