Heute beginnt das neue Vignettenjahr. Wer also noch keine Vignette hat – analog in feuerrot bzw. digital –, sollte sich beeilen: Die alte Jahresvignette ist mit 31. Januar 2026 ausgelaufen, und ohne gültige Mautplakette droht seit heuer eine saftige Strafe.
Die Ersatzmaut wurde nämlich fast unbemerkt von 120 auf 200 Euro für Pkw und Wohnmobile angehoben, Motorräder zahlen 100 Euro. Wer dieser Zahlung nicht nachkommt, dem droht ein Verwaltungsstrafverfahren: Der Strafrahmen beträgt bis zu 3.000 Euro.
Die analoge Klebevignette gibt es heuer übrigens zum letzten Mal. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie gut sichtbar am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden muss – nicht am Tönungsrand.
Alte Plaketten sind nach Ablauf bestmöglich zu entfernen. Bei kalten Temperaturen solltest du die Vignette nicht von der kalten, gefrorenen Windschutzscheibe lösen – besser ist es, zuerst die Scheibe mittels Defrosterdüsen auf normale Temperatur aufheizen.
Auch den Kaufnachweis solltest du besser aufbewahren: Er dient als Beleg für eine Ersatzvignette bei Totalschaden oder Scheibenbruch.
Wer die digitale Variante wählt, profitiert von mehreren Vorteilen: Das Aufkleben entfällt, nach einem Scheibentausch ist kein Ersatz nötig, und bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen muss die Vignette nur einmal bezahlt werden. Doch Vorsicht: Beim Online-Kauf gibt es für Privatpersonen eine 18-tägige Rücktrittsfrist, die Vignette wird erst danach gültig.
Wer sofort auf Nummer sicher gehen will, sollte die digitale Vignette direkt an einem ÖAMTC- oder ARBÖ-Stützpunkt erwerben. "Die 18-tägige Frist, die beim Online-Kauf über den ASFINAG-Webshop gilt, entfällt. Das ist praktisch, wenn man die Vignette gleich nach dem Kauf braucht", teilt der ARBÖ mit. Gültig ist die Vignette 2026 bis 31. Jänner 2027.