Bunte Kartuschen, Luftballons und ein vermeintlich harmloser Partyrausch: Lachgas ist zunehmend bei Jugendlichen beliebt. Doch der Konsum kann schwere gesundheitliche Folgen haben. Salzburg will nun handeln und den Zugang für Minderjährige verbieten.
Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) kündigte am Samstag eine entsprechende Verschärfung des Jugendgesetzes an. Bereits kommende Woche soll die Novelle per Initiativantrag im Landtag eingebracht werden. Einige Monate später könnte das Verbot in Kraft treten. Nach Angaben des Landes wäre Salzburg damit das erste Bundesland mit einer solchen Regelung.
Das geplante Verbot geht über den bloßen Konsum hinaus. Auch das Anbieten, Verkaufen, Abgeben und Weitergeben von Lachgas an Jugendliche soll künftig untersagt sein. Das Rauschmittel ist derzeit unter anderem in Automatenshops erhältlich – häufig in bunten Kartuschen, teilweise gemeinsam mit Luftballons zur Inhalation.
Lachgas sei ein "gefährliches Rauschmittel und kein Partyspaß", warnte Svazek. Beim Konsum drohten unter anderem Sauerstoffmangel, Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit und schwere neurologische Schäden.
"Dass solche Produkte für Jugendliche frei zugänglich sind, ist schlicht unverantwortlich", sagte die FPÖ-Politikerin. Nachdem mehrere Appelle an den Bund ohne entsprechende Regelung geblieben seien, wolle Salzburg nun selbst aktiv werden.
Die Gesetzesnovelle soll noch weitere Änderungen bringen. So will das Land die rechtlichen Voraussetzungen für Testkäufe schaffen. Damit könnte künftig überprüft werden, ob Händler die Jugendschutzbestimmungen tatsächlich einhalten. Eine solche Möglichkeit habe es in Salzburg bisher nicht gegeben.
Zusätzlich soll das Land durch eine ausgeweitete Verordnungsermächtigung schneller auf neu auftretende gefährliche Produkte reagieren und Verkaufsbeschränkungen erlassen können.
Svazek appellierte bereits jetzt an die Händler, Lachgas aus ihren Sortimenten zu nehmen. Bei Verstößen gegen das geplante Verbot kündigte sie strenge Konsequenzen an. Wo rechtlich möglich, werde auch ein Entzug der Gewerbeberechtigung geprüft.