Bis zu 10.000 Euro Strafe

Diese Regel gilt ab 1. November für alle Autofahrer

Autofahrer aufgepasst! Ab 1. November gelten in Österreich wieder die Winterreifen-Regeln. Wer sie missachtet, riskiert empfindliche Strafen.
17.10.2026, 14:44
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Der Winter rückt näher – und damit wird es für Österreichs Autofahrer wieder ernst. Ab dem 1. November gelten hierzulande die Vorschriften zur Winterausrüstung.

Wer bei Schnee, Eis oder Schneematsch mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert nicht nur gefährliche Situationen, sondern auch hohe Geldstrafen. Je nach Land unterschiedliche Bestimmungen!

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Besonders wichtig für heimische Lenker: In Österreich ist nicht allein das Datum entscheidend, sondern der Zustand der Straße.

Ab 1. November gelten diese Regeln

Ab dem 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Bis zum 15. April müssen Pkw bei Schnee, Matsch oder Eis mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein.

"Bei winterlichen Fahrbedingungen darf man dann bis zum 15. April nur mit Reifen unterwegs sein, die mit einem Alpinsymbol und Sternflocke auf der Reifenflanke gekennzeichnet sind – beispielsweise Winterreifen oder auch Ganzjahresreifen", erklärt ÖAMTC-Techniker und Reifenexperte Steffan Kerbl.

Kerbl empfiehlt, nicht erst auf den ersten Schneefall zu warten, sondern bereits jetzt einen Werkstatttermin zu vereinbaren.

"Erstens sind Winterreifen bei den aktuell vielerorts einstelligen Temperaturen in der Früh, insbesondere auf nassen Fahrbahnen, bereits jetzt im Vorteil und bieten einen besseren Grip. Und zweitens: Kommt dann 'plötzlich' der Wintereinbruch, sind die Werkstätten auf Wochen ausgebucht."

Bei Winterreifen sind vier Millimeter Pflicht

Auch bereits vorhandene Winter- und Ganzjahresreifen sollten vor dem Wechsel genau kontrolliert werden. Für die üblichen Radialreifen schreibt der Gesetzgeber bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vor. Bei Diagonalreifen sind es fünf Millimeter.

Der ÖAMTC-Experte rät allerdings zu einem größeren Sicherheitspolster: "Je nach Fahrleistung sollte das Restprofil zu Beginn der Saison bei zumindest fünf bis sechs Millimetern liegen. So ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Winterreifen auch am Ende des Winters noch gegeben."

Wer erst kurz vor dem Wintereinbruch feststellt, dass seine Reifen abgefahren sind, riskiert somit nicht nur zusätzliche Kosten, sondern möglicherweise auch längere Wartezeiten in den Werkstätten.

Diese Profiltiefe ist Pflicht

Ein wichtiger Punkt wird beim Reifenwechsel häufig unterschätzt: die Profiltiefe. In Österreich müssen Winterreifen bei Pkw mindestens vier Millimeter Profil aufweisen. Das gilt für die üblichen Radialreifen. Bei Diagonalreifen sind sogar fünf Millimeter vorgeschrieben.

Werden diese Werte unterschritten, gelten die Reifen rechtlich nicht mehr als geeignete Winterreifen. Zum Vergleich: Für Sommerreifen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe lediglich 1,6 Millimeter.

Auch Ganzjahresreifen dürfen verwendet werden, sofern sie entsprechend als wintertauglich gekennzeichnet sind und die vorgeschriebene Profiltiefe aufweisen. Wichtig ist außerdem die Kennzeichnung: In Österreich werden unter anderem Reifen mit der Aufschrift "M+S" oder dem Schneeflockensymbol anerkannt.

Anders als in Deutschland ist das sogenannte Alpine-Symbol hierzulande nicht zwingend vorgeschrieben.

Im Extremfall drohen 10.000 Euro Strafe

Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne geeignete Bereifung fährt, muss laut ÖAMTC mit einer Strafe von rund 100 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können die Strafen in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro betragen.

Auch nach einem Unfall kann eine falsche Bereifung teuer werden. Unter Umständen drohen eine Mithaftung oder versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Sind Schneeketten eine Alternative?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Statt Winterreifen dürfen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Das ist jedoch nur zulässig, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Auf bloß nasser oder nur stellenweise verschneiter Straße sind Schneeketten somit keine allgemeine Alternative zu Winterreifen.

Das gilt in Deutschland und Italien

Wer im Winter ins Ausland fährt, sollte auch die dortigen Regeln kennen.

In Deutschland gibt es keinen fixen Zeitraum für die Winterreifen-Pflicht. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse. Seit Oktober 2024 reicht eine reine M+S-Kennzeichnung dort nicht mehr aus. Bei winterlichen Bedingungen ist das Alpine-Symbol erforderlich.

In Italien unterscheiden sich die Bestimmungen je nach Region und Straßenabschnitt. In Südtirol und im Aostatal gelten besondere Winterausrüstungsvorschriften, insbesondere zwischen 15. November und 15. April.

In der Schweiz besteht dagegen keine allgemeine Winterreifen-Pflicht. Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung kann es allerdings zu rechtlichen und finanziellen Folgen kommen.

Für Österreichs Autofahrer bleibt die wichtigste Regel: Spätestens wenn Schnee, Matsch oder Eis auf den Straßen liegen, muss das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet sein. Wer den Reifenwechsel rechtzeitig erledigt, erspart sich unnötigen Stress beim ersten Wintereinbruch.

red, 17.10.2026, 14:44
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