"Dunkler war ich nie"

Dragqueen-Künstler wegen Kinderpornografie vor Gericht

Nach dem Fund kinderpornografischer Dateien bei einem "Szenekünstler" sieht das Gericht im Prozess eine positive Prognose für den Angeklagten.
Newsdesk Heute
23.09.2026, 20:30
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In der Wohnung eines 46-jährigen Mannes haben deutsche Ermittler im Juli 2025 auf elektronischen Datenträgern insgesamt 131 kinderpornografische Videos mit einer Gesamtlänge von mehr als fünf Stunden sowie 28 Bilder gefunden. Außerdem waren auf den Datenträgern auch Videos mit jugendpornografischem Material gespeichert. Wie "NTV" berichtet, wurden diese Inhalte bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe laut Bericht vor Gericht gestanden. Er sagte, er sei "bestürzt im Nachhinein" und schäme sich. "Tiefer und dunkler war ich nie", so der 46-Jährige. Er gab an, an einer Suchterkrankung zu leiden und damals "den ganzen Tag getrunken, komplett die Kontrolle verloren" zu haben. Durch sein Verhalten habe er seinen Beruf verloren – "was ich mir in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler".

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Er wolle sich wegen seiner Pädophilie in Therapie begeben, hieß es. Die "Szenegröße", zuletzt als Entertainerin und Moderatorin bekannt, hatte im Oktober 2025 angekündigt, sich für eine Zeit aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Der Mann hinter der Kunstfigur teilte damals auf Instagram mit, er habe sich entschieden, "erst mal nicht aufzutreten". Als Grund nannte er ein Suchtproblem und strafrechtliche Ermittlungen.

Szenekünstler ist bereits vorbestraft

Im Prozess erklärte der 46-Jährige, erst mit etwas Abstand sei ihm klar geworden, unter welchem Druck er im Beruf gestanden habe. Er wolle nicht mehr zurück auf die Bühne. Die Ermittlungen der Polizei begannen mit einem Hinweis der US-Organisation NCMEC ("National Center for Missing and Exploited Children", also Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse.

Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes. Der Szenekünstler ist bereits vorbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Oktober 2023 wegen Verbreitens von kinderpornografischem Material eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verhängt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Damals hieß es im Urteil, der Angeklagte sei reumütig und geständig. Kurz vor der Tat habe er mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken.

Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Im aktuellen Prozess sagte die Vorsitzende Richterin, der Angeklagte setze sich inzwischen selbstkritisch mit den Ursachen seiner Taten auseinander. Sie sehe eine positive Prognose. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von elf Monaten Haft auf Bewährung. Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

red,23.09.2026, 20:30