Geld gegen Strafverfahren

Dreister Asyl-Trick in der Türkei aufgeflogen

In der Türkei sollen gegen Geld echte Strafverfahren eingeleitet werden, um die Chancen auf Asyl zu erhöhen. Eine Recherche deckte die Masche auf.
20.10.2026, 11:54
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Ein Eintrag im türkischen Justizsystem könnte für manche Asylwerber zum entscheidenden Beweismittel werden. Doch genau solche Einträge sollen sich laut einer Recherche der deutschen Wochenzeitung "Die Zeit" gegen Geld beschaffen lassen. Dahinter steckt offenbar ein Geschäft mit echten Ermittlungsverfahren, die politische Verfolgung belegen sollen.

Besonders brisant: Die Verfahren sollen nicht bloß gefälscht werden. Stattdessen sollen bestochene Staatsanwälte dafür sorgen, dass tatsächlich Ermittlungen eingeleitet und offiziell registriert werden.

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So soll die Masche funktionieren

Nach den Recherchen läuft das Geschäft nach einem bestimmten Schema ab. Zunächst veröffentlicht der Kunde in sozialen Netzwerken einen kritischen Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Anschließend soll ein bestochener Staatsanwalt den Beitrag zum Anlass nehmen, ein Ermittlungsverfahren gegen die betreffende Person einzuleiten. Dieses wird im offiziellen türkischen Justizportal "Uyap" eingetragen. Damit existiert ein tatsächlicher Eintrag im Justizsystem, den der Betroffene später bei seinem Asylverfahren in Deutschland vorlegen kann.

Das Ziel: Die Unterlagen sollen den Eindruck vermitteln, dass dem Antragsteller in der Türkei politische Verfolgung droht. Ob und in welchem Umfang solche Fälle tatsächlich zu einer Asylgewährung geführt haben, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

800 Euro für Verfahren samt Hausdurchsuchung

Die mutmaßlichen Vermittler sollen ihre Dienste unter anderem über Telegram und TikTok anbieten. Dabei werden unterschiedliche Leistungen verkauft. Ein Ermittlungsverfahren inklusive Hausdurchsuchung und Anklage soll beispielsweise bereits um 800 Euro erhältlich sein.

Für ein umfassenderes Angebot, bei dem auch die Schleusung nach Deutschland enthalten ist, werden laut Recherche mindestens 6.000 Euro verlangt. Reporter der "Zeit" gaben sich bei einem Anbieter als Interessenten aus. Dieser stellte ihnen in Aussicht, mit den entsprechenden Unterlagen "überall eine Aufenthaltserlaubnis" zu erhalten.

Eine solche Zusage eines Vermittlers bedeutet allerdings nicht, dass die Behörden tatsächlich Schutz gewähren.

Asylbehörde kennt Manipulationen

Dem deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem türkischen Justizportal bereits bekannt.

Bisher ging es dabei laut Bericht vor allem um gefälschte Internetseiten, die dem offiziellen Portal täuschend ähnlich sahen.

Dass nun offenbar auch echte Einträge im türkischen Justizsystem gezielt für Asylverfahren erzeugt werden, war für die Behörde eine neue Entwicklung.

Das Bamf betont, dass jeder Asylantrag individuell geprüft wird.

Schutzquote deutlich gesunken

Der Hintergrund des mutmaßlichen Geschäfts: Für türkische Staatsbürger ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren schwieriger geworden, Asyl zu erhalten.

Seit 2021 haben laut den angeführten Zahlen rund 140.000 Menschen aus der Türkei einen Asylantrag in Deutschland gestellt.

Während die Schutzquote im Jahr 2020 noch bei 43 Prozent lag, ist sie inzwischen auf rund zwölf Prozent gesunken.

Auch die deutschen Verwaltungsgerichte beschäftigen sich mit zahlreichen Verfahren. Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befassen sich zwei Kammern ausschließlich mit Klagen abgelehnter türkischer Asylwerber.

Jeder vierte Asylbescheid positiv

Insgesamt ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland rückläufig. Für das Jahr 2025 werden rund 169.000 Anträge genannt. Von den im selben Jahr entschiedenen Verfahren endete etwa jedes vierte mit einem positiven Bescheid.

Wie viele Antragsteller tatsächlich auf die mutmaßlich gekauften türkischen Strafverfahren zurückgreifen, ist nicht bekannt.

Fest steht: Ein offizieller Eintrag in einem Justizsystem ist nicht automatisch ein Nachweis dafür, dass jemand Anspruch auf Asyl hat. Darüber entscheiden weiterhin die zuständigen Behörden im Einzelfall.

wil, 20.10.2026, 11:54
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