Eine 56-jährige Steirerin musste sich wegen betrügerischem Datenverarbeitungsmissbrauch in Graz vor Gericht verantworten. Konkret soll sich die ehemalige Verkäuferin – mittlerweile wurde sie aufgrund des Vorfalls entlassen – an der Kassa selbst Pfandbons erstellt haben.
Das Problem: Das angebliche Leergut hatte es nie gegeben. Die durch die Fake-Bons gewonnene Geld lud sich die 56-Jährige anschließend auf Paysafe-Karten. Das Vier-Augen-Prinzip sei die Verkäuferin dabei umgangen, ihre Vertrauensperson habe sie ausgenutzt, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Aufgeflogen sei die Frau bei der internen Revision
In der Causa handle es sich "kein Kavaliersdelikt", die Steirerin soll so über 1.770 Euro ergaunert haben, hielt die Staatsanwältin fest. Bereits zuvor hatte das Gericht der Beschuldigten eine Diversion, welche die 56-Jährige jedoch nicht bezahlte, berichtet die "Krone".
Als Grund für die Zahlungsverweigerung gab die Angeklagte an, dass sie krank gewesen sei und das Geld für Medikamente gebraucht habe. Als Motiv für den Pfandbetrug nannte die Witwe Geldsorgen. Sie habe sich "einfach mal etwas gönnen" wollen und bereue ihre Tat, so die 56-Jährige. Es sei nicht einfach, "alles alleine zahlen" zu müssen.
Schlussendlich wurde die Steirerin zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.