Zwei Teenies im Spital

Drogen-Alarm! Polizei räumt Automatenshop leer

Nach Spitalsaufenthalten zweier Jugendlicher schlugen die Behörden in Salzburg zu. In einem Automatenshop wurden verdächtige Produkte beschlagnahmt.
Österreich Heute
11.09.2026, 21:00
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Zwei Jugendliche mussten ins Spital, danach wurden die Behörden aktiv: In einem Automatenshop in der Salzburger Altstadt sollen Cannabinoid-Produkte verkauft worden sein, die mit der seit 2023 verbotenen Substanz HHC versetzt waren.

Diese Woche folgte eine "Aktion scharf". Dabei wurden mehrere mutmaßlich illegale und laut Land Salzburg grob gesundheitsgefährdende Produkte aus dem Verkehr gezogen.

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Polizei beschlagnahmt Produkte

Auslöser waren Schilderungen über den Verkauf der verdächtigen Cannabinoid-Produkte. Nach Angaben des Landes kam es in diesem Zusammenhang auch zu Krankenhausaufenthalten zweier jugendlicher Konsumenten.

Wie wirkt HHC?

HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein berauschendes Cannabinoid, das ähnlich wie THC wirkt. Es kann unter anderem Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit verändern und einen Rausch auslösen.

In Österreich ist HHC seit 2023 verboten. Es kann Wahrnehmung, Stimmung, Konzentration und Reaktionsfähigkeit verändern.

Die Wirkung kann von Entspannung und Euphorie bis zu Schwindel, Übelkeit, Herzrasen, Angst oder Verwirrtheit reichen. Besonders problematisch ist, dass Stärke und Zusammensetzung solcher Produkte stark schwanken können.

"Recht missachtet"

"Hier wurde keine Regelungslücke ausgenutzt, sondern geltendes Recht grob missachtet und junge Salzburger gefährdet", erklären Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek und Landesrat Wolfgang Fürweger (beide FPÖ).

Zunächst führte die Lebensmittelaufsicht des Landes einen Lokalaugenschein durch. Wegen Gefahr in Verzug wurde anschließend die Polizei eingeschaltet. Die mutmaßlich illegalen Produkte wurden beschlagnahmt. Weitere Schritte liegen nun beim Justizministerium.

Gewerbeberechtigung auf dem Prüfstand

Für den Betreiber könnte die Sache noch weitere Konsequenzen haben. Svazek will prüfen lassen, ob ein Entzug der Gewerbeberechtigung möglich ist.

"Wer junge Menschen aus blanker Profitgier durch verniedlichende Verpackungen und manipulatives Marketing dazu verführt, ihre Gesundheit zu gefährden, hat seine Unternehmereigenschaft verwirkt", so Svazek.

Auch andere Betreiber von Automatenshops werden gewarnt. "Nur, weil man keine Mitarbeiter beschäftigt, bewegt man sich noch lange nicht im rechtsfreien Raum. Wer Jugend- und Konsumentenschutz oder gar das Strafrecht missachtet, gerät früher oder später in das Visier der Behörden und kann auf keine Nachsicht hoffen. Wir haben ein besonderes Auge auf diese Branche", erklären Svazek und Fürweger.

red,11.09.2026, 21:00