Es kann eine große Hilfe sein in Zeiten der Knappheit. Für die vergangene Heizperiode 2025/2026 zahlt das Land Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 250 Euro aus. Anträge können allerdings nur noch bis 30. September 2026 gestellt werden.
Anspruch haben volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg. Entscheidend ist außerdem das Nettoeinkommen des gesamten Haushalts.
Für Alleinlebende und Alleinerzieher liegt die Einkommensgrenze bei 1.424 Euro. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften beträgt sie 1.862 Euro.
Je nach Haushaltsgröße erhöht sich die Grenze. Für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug kommen 394 Euro dazu. Für ein Kind ohne Familienbeihilfenbezug steigt die Grenze um 635 Euro. Auch für jede weitere erwachsene Person im Haushalt werden 635 Euro dazugerechnet.
Bei unselbständig Beschäftigten und Personen, die regelmäßig etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld erhalten, wird das Einkommen des Monats vor der Antragstellung geprüft.
Wer seinen Antrag stellt, sollte die notwendigen Unterlagen gleich mitschicken. Das kann die Bearbeitung beschleunigen.
Wichtig für alle Antragsteller: Mit einer raschen Auszahlung ist nicht zwingend zu rechnen. Weil erfahrungsgemäß viele Anträge eingehen, kann die Bearbeitung bis zu zwölf Wochen dauern.
Nicht jeder Salzburger kann den Zuschuss bekommen. Ausgenommen sind unter anderem Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie Seniorenwohnhäusern. Auch Asylwerber in der Grundversorgung sind ausgeschlossen.
Keinen Zuschuss gibt es außerdem, wenn vertraglich festgelegt wurde, dass Dritte die Heizkosten übernehmen. Das gilt ebenso für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen beziehen können.
Eine weitere wichtige Regel: Der Heizkostenzuschuss kann für das Jahr 2026 nur einmal genehmigt werden.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die 250 Euro beantragen will, hat dafür nur noch bis 30. September 2026 Zeit.