Nach dem tragischen Tod des spanischen Fußballers Jesus de Miguel (30) könnte auf Torhüter Jesus Owono ein juristisches Nachspiel zukommen. Der Schlussmann war beim Spiel seines FC Andorra mit dem Stürmer von CD Teneriffa am Montagabend heftig zusammengestoßen. De Miguel starb am Dienstagmorgen an den Folgen des Vorfalls. Nun ermitteln die Behörden wegen fahrlässiger Tötung. Im schlimmsten Fall könnten Owono bis zu vier Jahre Haft drohen.
Die Nationalpolizei untersucht nun, ob sich der Torhüter durch sein Verhalten strafbar gemacht haben könnte. Rechtsanwalt Fabian Teichmann erklärt dazu gegenüber "20 Minuten": "Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum." Die Ermittlungen würden allerdings noch keinen konkreten Tatverdacht gegen Owono bedeuten.
Entscheidend sei, ob der Schlussmann das im Profifußball übliche Verletzungsrisiko massiv überschritten habe. Dafür müsste unter anderem geklärt werden, ob Owono eine realistische Chance auf den Ball gehabt habe, wie kontrolliert er in den Zweikampf gegangen sei und ob er den Zusammenprall hätte verhindern können.
Owono war nach der folgenschweren Kollision mit Rot vom Platz gestellt worden. Doch das allein würde für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichen. "Eine Rote Karte allein begründet noch keine Strafbarkeit", betont Teichmann. Es müsste nachgewiesen werden, dass der Torhüter eine Sorgfaltspflicht verletzt habe und sein Verhalten für den Tod des Angreifers ursächlich gewesen sei.
Sollten die Ermittler zu dem Schluss kommen, dass grobe Fahrlässigkeit vorgelegen habe, könnte Owono nach spanischem Recht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren drohen. Bei weniger grober Fahrlässigkeit wäre hingegen eine Geldstrafe möglich. Ob überhaupt eine strafbare Handlung vorgelegen haben könnte, sei derzeit völlig offen.
Für die weiteren Untersuchungen dürften vor allem Videoaufnahmen und medizinische Gutachten entscheidend sein. Sie könnten Aufschluss darüber geben, ob der Zusammenprall vermeidbar gewesen wäre und welche Verletzungen zum Tod des Stürmers geführt hätten. Teichmann hält nach dem bisherigen Kenntnisstand einen tragischen Spielunfall für naheliegend. Eine abschließende Bewertung sei aber erst nach Auswertung aller Beweise möglich.