Mit November 2025 wird es für viele Österreicher wieder teurer: Auch die Gebühr für die E-Card steigt kräftig – von bisher rund 13,80 Euro auf satte 25 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 80 Prozent.
Das sogenannte Serviceentgelt für das Jahr 2026 wird laut Arbeiterkammer am 15. November eingehoben – entweder direkt vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle, etwa dem Arbeitsmarktservice (AMS).
"Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 ist im November 2025 fällig. Die Gebühr von 25 Euro wird von dem Arbeitgeber oder der beitragsauszahlenden Stelle am 15. November jeden Jahres eingehoben", teilt die Arbeiterkammer mit.
Doch es gibt Ausnahmen: Wer sozial besonders schutzbedürftig ist und deshalb etwa von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch die E-Card-Gebühr nicht zahlen.
Von der Gebühr befreit sind unter anderem:
▶ mitversicherte Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder
▶ Pensionisten
▶ Präsenz- und Zivildiener und Asylwerber in der Grundversorgung.
▶ Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.
Übrigens: Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt.
Die E-Card gilt für alle Vertragsärzte in Österreich. Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt laut Arbeiterkammer bei Vertragspartnern und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.
"In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Behandlungsschein") holen", so die Arbeiterkammer.
Für Reisen in die Türkei muss man weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgebern oder der ÖGK beantragen. Vor der Behandlung muss man diesen Schein beim türkischen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umtauschen.