Eine E-Scooter-Fahrerin blitzte mit ihrer Schadenersatzklage über 33.371,04 Euro vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) ab. Die Richter entschieden: Für ihren Sturz ist die Autofahrerin rechtlich nicht verantwortlich.
Der Vorfall ereignete sich, als die E-Scooter-Fahrerin an einem geparkten Auto vorbeifuhr, wie die "Presse" als Erstes berichtete. Die Lenkerin wollte aussteigen und öffnete die Fahrertür. Diese sprang laut OGH rund 15 Zentimeter auf.
Die Scooter-Fahrerin reagierte sofort: Sie verringerte ihre Geschwindigkeit von etwa 20 km/h auf 10 km/h, lenkte nach links und fuhr ohne Berührung am Auto vorbei. Erst sieben bis elf Sekunden später und nach einer Strecke von rund 30 Metern kam es zum Unfall.
Laut Urteil drehte sich die Frau nach rechts, um für eine "Kontaktaufnahme" mit der Autofahrerin anzuhalten. Dabei wurde der E-Scooter instabil, die Frau stürzte und verletzte sich. Die Verletzte forderte daraufhin 33.371,04 Euro Schadenersatz sowie die Feststellung einer Haftung.
Sowohl die Vorinstanzen, darunter das Oberlandesgericht Linz, als auch der Oberste Gerichtshof wiesen die Klage jedoch ab. Zwar wäre es ohne das Öffnen der Autotür nicht zu der Situation gekommen. Der OGH betonte laut "Presse" jedoch, dass zwischen dem Verhalten der Autofahrerin und dem späteren Sturz kein ausreichender rechtlicher Zusammenhang mehr bestehe.
Nach Ansicht der Richter schützt die Straßenverkehrsordnung zwar vor den Gefahren eines unvorsichtigen Türöffnens. Diese Gefahr sei in diesem Fall aber bereits bewältigt gewesen, nachdem die Scooter-Fahrerin erfolgreich ausgewichen war.
Entscheidend war für den OGH, dass die Frau erst später aus eigenem Entschluss anhalten wollte, um Kontakt mit der Autofahrerin aufzunehmen. Dieser selbstständige Entschluss habe nicht mehr der Bewältigung der ursprünglichen Gefahr gedient. Deshalb falle der spätere Sturz nicht mehr unter den Schutzzweck der gesetzlichen Bestimmung über das Öffnen von Fahrzeugtüren. Die außerordentliche Revision der Klägerin wurde daher zurückgewiesen.